Auch ein Säufer und Drogensüchtiger kann sich seiner Verantwortung nicht entziehen, so gern es deren Psychiater oder Rechtsanwälte auch hätten.
Gerade in einem solchen Fall muss ein Exempel statuiert werden. Die Gerichtsbarkeit darf nicht mit sich verhandeln lassen, wenn es um die gerechte Abstrafung eines feigen Anschlages geht.
Eine schwere Kindheit oder angebliche Unzurechnungsfähigkeit dürfen nicht als Masstab zur Findung der Bestrafung herangezogen werden!
In diesem Fall sollte gnadenlos díe Höchststrafe für einen Totschläger als "Berechnungsgrundlage" gelten. Nicht mehr, aber keinesfalls weniger!!!
Die hitzigen Gemüter sind anläßlich der tragischen Ereignisse verständlich.
Bedenkt aber: es handelt sich um einen Tatverdächtigen.
Bereits in diesem Stadium von Milderungsgründen oder Auschschließungsgründe zu sprechen ist verfrüht.
Übrigens: ich vertraue der deutschen Gerichtsbarkeit - lasst sie einmal in Ruhe arbeiten.
Danke!
Lasst sie mal in Ruhe arbeiten??!!
Irgend so ein Anwalt der sich die Sporren verdienen will, wird mit aller Gewalt versuchen ein mildes Urteil rauszuhauen
(siehe bei dem Idioten in Österreich, wo der Verteidiger von gespaltener Persönlichkeit und so einem Kram redet)
Auf ewig weggesperrt gehören solche Idioten
Klar wenn die Schuld eindeutig erwiesen ist.
Oder genauso wie diese Idioten die neuerdings in den U-Bahnhöfen Leute zusammentreten