Private E-Mails - Chef darf nicht mitlesen
Arbeitgeber dürfen nicht die privaten E-Mails ihrer Angestellten lesen. Zwar ist es zulässig, ein Verbot von privater E-Mail-Korrespondenz im Büro zu kontrollieren. Den Inhalt solcher Botschaften darf der Chef aber nicht komplett einsehen.
Erlaubt der Arbeitgeber zudem die private Nutzung des PCs im Büro, seien persönliche Nachrichten erst recht für ihn tabu. Nach dem Fernmeldegeheimnis sind dann sowohl Inhalt als auch die Adressaten der E-Mails vor einer Überwachung geschützt.
Hat der Chef die private E-Mail-Post seiner Mitarbeiter über das zulässige Maß hinaus ausspioniert, haben Betroffene Anspruch auf Unterlassung und in schweren Fällen auf Schadenersatz. Zudem können sie ihren Job dann innerhalb von 14 Tagen kündigen und als Ausgleich eine Abfindung verlangen.
Quelle n-tv