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Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Keine Strafen für Fanwimpel auf Pkws

  1. #1
    Sinakana
    Gast

    Keine Strafen für Fanwimpel auf Pkws

    Nachsehen für Fußballfans: Während der Fußball-Europameisterschaft dürfen
    auch Pkws mit Flaggen geschmückt werden. Laut Verkehrsministerium soll auf
    Strafen verzichtet werden.

    Verkehrsminister Werner Faymann (SPÖ) beendete mit einerm Erlass am Montag
    die Diskussion rund um das Beflaggen von Autos anlässlich der EM, die zuletzt für
    reichlich Verunsicherung sorgte.
    Demnach dürfen patriotische Fußballfans "natürlich ihr Auto mit dem österreichischen
    Wappen schmücken dürfen", betonte Faymann.

    Der Paragraf diene lediglich dazu, groben Missbrauch zu verhindern: Während der
    EM sollen österreichische Fußballfans ihre Begeisterung in dieser Form aber ausleben dürfen.
    "Es wäre völlig absurd, dass österreichische Fans, die eine Fahne im Fahrzeug angebracht
    haben, von der Polizei bestraft werden," schaltete sich am Montag auch Innenminister
    Günther Platter (ÖVP) in die Diskussion ein.

    "Die Euro soll ein Fest für Österreich sein." Darum begrüße er den Erlass, so Platter.
    Unabhängig davon könne es Polizisten "zweifellos zugemutet werden", zu unterscheiden
    und zu erkennen, ob es sich um ein offizielles oder um ein Fahrzeug eines Fußballfans handelt.
    Im Euro-Erlass des Innenministeriums sei klar geregelt, dass ein Einschreiten der Polizei
    hinsichtlich des Führens von Fanartikeln ausschließlich bei "Gefahr im Verzug" passieren soll.

    Versicherungen raten ab
    Die Versicherungswirtschaft riet im Zuge der Debatte davon ab, mit einer Fahne auf
    dem Auto herumzufahren. Sollte diese abbrechen und jemanden verletzen oder etwas
    beschädigen, könne das ein Fall von Leistungsfreiheit bedeuten, womit der Autofahrer
    den verursachten Schaden selbst bezahlen müsste.


    Quelle

    PS: Habe deshalb einen neuen Thread eröffnet, dass die Entwarnung für alle deutlich sichtbar ist - ihr könnt also eure Fähnchen ohne Ängste schwingen.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

  2. #2
    Urmels Alptraum Avatar von fritzmuellerde
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    per erlaß - net schlecht...

    hier in deutschland hätte es erst 3 lesungen durch den bundestag und das abnicken durch den bundesrat erfordert - ach ja köhler hätte es ncoh unterschreiben müssen und das neue gesetz hätte veröffentlicht werden müssen

  3. #3
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von fritzmuellerde Beitrag anzeigen
    per erlaß - net schlecht...
    hier in deutschland hätte es erst 3 lesungen durch den bundestag und das abnicken durch den bundesrat erfordert - ach ja köhler hätte es ncoh unterschreiben müssen und das neue gesetz hätte veröffentlicht werden müssen
    Jetzt weiß ich wenig über die österreich'sche-Rechtsordnung (Experten bitte aufklären), aber ich vermute, ein Erlass ist so was wie eine Rechtsverordnung hier. Das ginge dann ähnlich schnell.

    Wenn es doch was anderes ist, ob man "Schnellgesetze" feiern sollte?
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  4. #4
    Sinakana
    Gast
    Zwar nicht der gerufene Experte, aber als Threadersteller fühle ich
    mich verantwortlich:

    Da will es einer wohl ganz genau wissen - wobei ich niemanden
    namentlich nennen möchte (sag nur "kölnisch Wasser").

    In Österreich ist ein Erlass eine verwaltungsinterne Norm mit generellem
    Adressatenkreis. Es handelt sich aber um keine Rechtsverordnung (solche
    richteten sich an Rechtsunterworfene), sondern um eine Weisung.

    Zusammengefasst hat Verkehrsminister Werner Faymann nichts anderes gemacht,
    als die ihm untergeordneten Verwaltungsorgane (= "Polizei") angewiesen
    (Weisung in Form eines Runderlasses), die nach wie vor aufrechte Durchführungs-
    verordnung zum KFG nicht zu vollziehen.


    Bullen dürfen nicht strafen, das "Unrecht bleibt aber".

    Alles Klar?????
    Geändert von Sinakana (12.05.08 um 19:23 Uhr)

  5. #5
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Sinakana Beitrag anzeigen
    zwar nicht der gerufene Experte
    Besonders schwerer Fall von Understatement. Danke für die Horizonterweiterung Sinakana
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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