Zwar nicht der gerufene Experte, aber als Threadersteller fühle ich
mich verantwortlich:
Da will es einer wohl ganz genau wissen - wobei ich niemanden
namentlich nennen möchte (sag nur "kölnisch Wasser").
In Österreich ist ein Erlass eine verwaltungsinterne Norm mit generellem
Adressatenkreis. Es handelt sich aber um keine Rechtsverordnung (solche
richteten sich an Rechtsunterworfene), sondern um eine Weisung.
Zusammengefasst hat Verkehrsminister Werner Faymann nichts anderes gemacht,
als die ihm untergeordneten Verwaltungsorgane (= "Polizei") angewiesen
(Weisung in Form eines Runderlasses), die nach wie vor aufrechte Durchführungs-
verordnung zum KFG nicht zu vollziehen.
Bullen dürfen nicht strafen, das "Unrecht bleibt aber".
Alles Klar?????