"Bei der Fussball-EM in Österreich könnten deutlich weniger Nationalfahnen flattern als bei der WM 2006 in Deutschland.
Die damals so beliebten Fähnchen am Auto seien im Alpenland verboten, berichtete die österreichische Nachrichtenagentur APA am Freitag."
Qualle und mehr
Aber jetzt kommt`s:
Die Begründung:
"Die Frage, ob Autolenker die mittlerweile beliebten EM-Fähnchen an ihre Pkws montieren dürfen oder nicht, beschäftigt derzeit eine ganze Reihe von Verkehrs- und Polizeijuristen.
ÖAMTC-Rechtsexperte ....zufolge ist das Anbringen von Fahnen laut Kraftfahrgesetz erlaubt, laut der entsprechenden Durchführungsverordnung aber verboten. Klar ist aber, dass von den Fahnen keinerlei Verletzungsgefahr ausgehen darf.
Eine Wiener Polizeijuristin sagt, dass das Anbringen von Staatsflaggen nur auf Fahrzeugen hoher Staatsbeamter erlaubt, sonst aber grundsätzlich verboten sei.
KFG gegen Durchführungsverordnung
Laut Autofahrerclub ÖAMTC gibt es zwei Bestimmungen, die ganz klar regeln, ob Fahnen auf das Auto montiert werden dürfen oder nicht: und zwar der Paragraf 54 des Kraftfahrgesetzes und der Paragraf 26a der Durchführungsverordnung zum Kraftfahrgesetz, so Verkehrsjurist ...."
Auch hier:
Qualle und mehr
Aber von Schiedsrichtern Fingerspitzengefühl fordern
Gruß
Bobby