Erster Reflex: Österreich veteidigen!!

Zweiter Reflex: bobby hat ja recht - leider!

Deshalb noch ein wenig Info:

Der Strafrahmen des Kraftfahrgesetzes geht grundsätzlich bis 5.000 Euro. Bei einer erstmaligen Begehung wird dieser Rahmen bei weitem nicht ausgeschöpft, aber grundsätzlich ist hier mit einer Strafe in der Größenordnung von etwa 36 bis 72 Euro jedenfalls zu rechnen bzw. ist diese Bestrafung auf jeden Fall möglich.

Gerhard Haag von der Verkehrsabteilung der Polizei: "Wir werden uns vorläufig zurückhalten, bis eine genaue Klärung erfolgt ist. Nächste Woche ist eine Besprechung mit dem Amt der oberösterreichischen Landesregierung, und dort wird die weitere Vorgangsweise besprochen. Derzeit laufen auch Versuche seitens der Landesregierung, ob etwas Gravierendes passieren kann oder nicht. Bis zum Ergebnis dieser Besprechung werden wir mit Abmahnungen vorgehen, es sei denn, dass eine Fahne so angebracht ist, dass sie die Verkehrssicherheit gefährdet."


Aber: Eine Österreich-Flagge mit Bundeswappen ist absolut tabu und nur für Fahrzeuge hoher Politiker vorgesehen - jedenfalls vermeiden, weil hier nicht gespaßt wird.