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Thema: Harte Strafe für den VfL Bochum

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    Harte Strafe für den VfL Bochum

    Harte Strafe für den VfL Bochum

    Das DFB-Sportgericht hat den VfL Bochum wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Stehplatzsperre und einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

    Drakonische Strafe für den Bundesligisten VfL Bochum aufgrund der Krawalle beim Meisterschaftsspiel bei Arminia Bielefeld am vergangenen Samstag, als ein Ordner einen Schädel- und beidseitigen Kieferbruch erlitten hatte. Der VfL muss bei seinem letzten Bundesliga-Heimspiel der laufenden Saison gegen Hansa Rostock am 17. Mai alle für die Bochumer Anhänger reservierten Stehplatzbereiche auf der Osttribüne sperren. Der 34 Jahre alte Ordner wollte eingreifen, nachdem Bochumer Rowdys Feuerwerkskörper gezündet hatten, und war daraufhin massiv von zwei Hooligans attackiert worden.

    Das DFB-Sportgericht verzichtete auf die Verhängung einer Geldstrafe für die Bochumer, da sich der Verein vorab bereiterklärt hatte, einen Betrag von 30.000 Euro an den verletzten Bielefelder Ordner und dessen Angehörige zu zahlen. Die Arminia wurde als gastgebender Verein wegen der Vorkommnisse wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro belegt. Beide Urteile sind rechtskräftig.

    Die VfL-Fans, die bereits ihre Eintrittskarten für die gesperrte Osttribüne gekauft haben, werden umgesetzt auf Tribünen-Plätze, die besonderer Überwachung unterliegen. Deshalb wurde vom DFB-Kontrollausschuss bereits im Vorgriff auf das zu erwartende Sportgerichts-Urteil mit den Westfalen am Mittwoch vereinbart, dass der komplette Vorverkauf für die Begegnung mit Hansa Rostock in Bochum sofort eingestellt wird.

    Gleichzeitig wurde den Rostockern mitgeteilt, dass aus ihrem Kontingent noch vorhandene Tickets nur an Hansa-Anhänger gegen Vorlage ihres Personalausweises verkauft werden dürfen.

    Die Bielefelder Polizei hatte wegen der Vorkommnisse am 3. Mai 2008 ein Strafverfahren wegen "Landfriedensbruch", "gefährlicher Körperverletzung" und "Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz" eingeleitet.

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