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Thema: Premiere erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur / Käufer in Gefahr?

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  1. #1
    Stammuser
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    Premiere erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur / Käufer in Gefahr?

    Ich habe unten mal die Meldung von Premiere gepostet.

    stranger1
    Geändert von stranger1 (05.05.08 um 12:49 Uhr) Grund: keine Heise-Links
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    DM7025+DM8000

  2. #2
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    Erstmal Danke für die Info.

    Mal so meine Gedanken zu dem Thema

    Wie will Premiere den Endkunden zuleibe rücken?
    War der Recieverkauf illegal?
    Muss jetzt mein Opa mit 87 Jahren, der sich so einen Reciever gekauft hat,
    damit rechnen das die GSG9 sein Haus stürmt?

    Was mich ebenfalls wundert, warum machen die so einen Wind wegen den Recievern wenn sie doch im 2. Quartal die Verschlüsselung umstellen?

  3. #3
    ist selten da!! Avatar von Stollentroll
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    Moin Moin,
    es handelt sich hir ja wohl mehrheitlich um Baumarktreceivern, da möchte ich mal sehen wie sie diese dann bis zum Endkunden verfolgen wollen.
    Viele Grüße vom Stollentroll

  4. #4
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    Zitat Zitat von Stollentroll Beitrag anzeigen
    Moin Moin,
    es handelt sich hir ja wohl mehrheitlich um Baumarktreceivern, da möchte ich mal sehen wie sie diese dann bis zum Endkunden verfolgen wollen.
    spätestens wenn du mit ec karte bezahlt hast und/oder eine payback karte nutzt wäre es leicht möglich - auch wenn sie soweit sicher jetzt nicht gehen werden/ bzw. dürfen.
    --------------------------
    DM7025+DM8000

  5. #5
    Mitglied Avatar von Mike2707
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    Um welche Marken handelt es sich den da überhaupt?
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Mike2707 Beitrag anzeigen
    Um welche Marken handelt es sich den da überhaupt?
    z.B. HIER


    Gruß

    Bobby


    Nachtrag: Ich hatte nul0000 via PN längst mitgeteilt,

    er möge bitte den Link entfernen.


    Er hat vorbildlich reagiert!!!!!!

    Danke an solche User

    und das Aufpassen von euch.

    Und da soll nochmal einer sagen,

    die Mods schlafen und die User sind "doof"!
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
    Geändert von Bobby (05.05.08 um 13:30 Uhr)

  7. #7
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Vertriebswege vom Importeur bis zum Endkunden werden verfolgt In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Premiere lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.
    Der Kauf an sich ist nicht strafbar. Der Urzustand ist ja ungepatcht. Wie Premiere dem Endkunden, ohne Beschlagnahme des Receivers , etwas beweisen will , ist mir schleierhaft. Eine Hausdurchsuchung wird nur bei dringendem Verdacht beim zuständigen Gericht beantragt und durchgeführt.
    Also, lasst euch nicht alle bekloppt machen, Händler und Grossverkäufer aus der Bucht, sind da interessanter für die Verfolgungsbehörden, als der Endverbraucher im einzelnen.
    stranger1
    stranger1 hat Recht, der Kauf eines patchbaren Receivers als solches ist nicht strafbar, möglicherweise soll er dem Käufer nur als Briefbeschwerer dienen.

    Spannend ist jedoch dir Frage, ob es überhaupt zu Ermittlungen gegen Käufer kommt, die einen nicht explizit als patchbar beworbenen Receiver gekauft haben. Kleiner Exkurs: Werbung für patchbare Receiver ist bereits eine Straftat § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Bewerbung von Umgehungsvorrichtungen).

    Dass es zu Ermittlungen gegen die Käufer kommt - bevor das scharfe Schwert einer Hausdurchsuchung überhaupt erst angedacht werden kann, setzt gemäß § 152 Abs. 2 StPO voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. In diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Tatsächliche Anhaltspunkte setzen einen konkreten Anfangsverdacht voraus, der in konkreten Tatsachen bestehen muss. Bei dieser Beurteilung können auch offenkundige Tatsachen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen, der Anfangsverdacht setzt voraus, dass nach kriminalistischen Erfahrungen es möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Ich denke, da kann man beim Erwerb eines klassisch patchbaren Receivers trefflich diskutieren.

    Sind wir aber erst einmal im Ermittlungsverfahren, so bedarf es für eine Hausdurchsuchung einen dringenden Tatverdacht nicht. § 102 StPO setzt diesen nicht voraus.
    § 102 StPO

    Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

    Voraussetzung der Durchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Starftat bereits begangen, nicht nur vorbereitet wurde. Hierfür müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ausreichend ist, dass aufgrund kriminalistischer Erfahrung die vermutung ebsteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht wird - also Auffindung von Beweismaterial.

    Dringenden Tatverdacht setzt für die Durchsuchung der insoweit nicht einschlägige § 103 StPO voraus.

    § 103

    (1) 1Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. 2Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
    (2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.

    Straftaten die für den Käufer insoweit in Frage kommen:
    § 261 StGB: Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (Geldwäsche) 226,
    § 263a StGB: Computerbetrug
    § 265a StGB: Erschleichen von Leistungen
    § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten
    § 270 StGB230: Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung,
    § 95a UrhG: Schutz technischer Maßnahmen in Verbindung mit
    § 111a UrhG: Bußgeldvorschriften.

    Letztlich dürften sich die Bemühungen von Premiere aber in der Tat wesentlich auf den Verkäufer richten. Aber: spannend!
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  8. #8
    SMember Avatar von blaster68
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    4lniqh5

    Prem..sollte sich darauf konzentrieren, ihr Codier-System "einigermaßen" dicht zu kriegen! Das Problem liegt doch seit über einem Jahr darin, das es mehr käufliche, patchbare Receiver gibt, als welche ohne solche Vorraussetzungen. Über solch einen langen Zeitraum, darf ein ******* Anbieter nicht ohne Taten zuschauen. (Abgesehen mal von paar "key-Wechsel-Versuchen"). Des weiteren erst vor kurzem festzustellen, das durch diese Patch-Boxen, das Weihnachtsgeschäft erheblich gelitten hat, ist schon fast lächerlich. Da fragt man sich, was für hoch bezahlte Leute in Prem.., bzw. Kudelski-Reihen stehen, welche über diesen langen Zeitraum nicht fähig sind, diesem "LAU"-Hobby endlich ein Ende zu bereiten.
    P.s.: Prem..Abo, 5er Kombi, seit es Prem..gibt!

  9. #9
    Stammuser Avatar von Tittare
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    München, 05. Mai 2008. G
    So haben die Richter in dem Urteil den Importeur angewiesen "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".
    Bevor sich Einige weiter reinsteigern, habe ich diesen Ausschnitt noch einmal herausgeholt und dass meiner Meinung nach Wichtige gemarkert.
    Wer mit solchen Dingen Geld verdient (oder verdienen will) muss damit rechnen.
    Trifft auch mein Empfinden. Gebrannte CDs verschenken: ja Dafür Kohle kassieren: nein!
    T.
    Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen!
    Thomas Carlyle (1795-1881)

  10. #10
    Stammuser Avatar von Deisic
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    Gericht erlässt Verfügung gegen Hersteller patchbarer Hacker-Receiver
    [ug] München - Der *******-Sender Pr*****e hat - nach eigener Darstellung - im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl einen Sieg errungen.



    Vor dem Landgericht Hamburg hat der Münchner Sender eine einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sogenannten patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt.

    Dem Importeur Zehnder - "Zehnder Antennen und Satellitenempfangstechnik GmbH" in Tennenbronn, ist es ab sofort unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250 000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten "verboten, Digitalreceiver, deren Firmware (Betriebssoftware) einen so genannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smart**** simuliert, und die dadurch zusammen mit einer verfügbaren Software die Umgehung des Zugangskontrollsystems der Antragstellerin ermöglichen, herzustellen, einzuführen, zu verbreiten, zu verkaufen, zu gewerblichen Zwecken zu besitzen und/oder deren Absatz zu fördern" (Ziffer I. der Einstweiligen Verfügung).

    Gleichzeitig habe das Gericht angeordnet, dass die Zehnder GmbH "sämtliche in ihrem Besitz befindlichen, unter Ziffer I. bezeichneten Receiver, zur Sicherstellung und Verwahrung an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben" habe.

    In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Pr*****e herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Pr*****e ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Pr*****e lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.

    Pr*****e wird dabei auch durch die Rechtssprechung des Landgerichts Hamburg unterstützt. So haben die Richter in der einstweiligen Verfügung den Importeur angewiesen "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".

    Gleichzeitig bereite Pr*****e eine umfassende Klage auf Schadensersatz vor gegen den Importeur Zehnder und gegen alle an diesem Handel beteiligten Personen, so das Unternehmen.

    Corsin Kleiner, Produktmanager der Zehnder GmbH, erklärte auf Anfrage gegenüber DIGITAL FERNSEHEN, dass Zehnder seine Receiver mit einer Betriebssoftware, die keinen Emulator enthielt, ausgeliefert habe.

    Mit Blick auf den anstehenden Rechtsstreit und die einstweilige Verfügung wollte er sich aber nicht weiter zum Sachverhalt äußern.

    Hans Seger, Programm- und Technik-Vorstand von Pr*****e kommentierte: "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist für uns ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl. Wir werden in unseren Bemühungen nicht nachlassen und solche Straftaten weiterhin konsequent und mit allen juristischen Mitteln verfolgen. Dabei nutzen wir nicht nur alle Möglichkeiten des Strafrechts aus, sondern wir werden all jene, die sich damit auf Kosten anderer bereichern wollen, zusätzlich noch mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen zur Rechenschaft ziehen..."

    Seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 sind sogenannte patchbare Free-To-Air-Receiver, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, massenhaft nach Deutschland eingeführt worden. Dabei haben Importeure wohlwissend in Kauf genommen, dass in den Geräten bewusst Vorrichtungen vorinstalliert waren, mit deren Hilfe man das
    Sicherheitssystem von Pr*****e umgehen konnte.

    Für Pr*****e habe dieses illegale Geschäft gravierende Folgen. So wurde der Zuwachs an Abonnenten seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 stark gebremst. gleichzeitig musste das Münchner Unternehmen ein Sparpaket in zweistelliger Millionenhöhe auflegen, um die Ausfälle zu kompensieren.

    Aber auch für die seriöse Receiver-Industrie, die dem allgemeinen Rechtskodex folgt und Piraterie nicht unterstützt, habe die illegale Konkurrenz negative Auswirkungen, die nicht nur empfindliche Umsatzeinbußen bedeuten, sondern möglicherweise auch den Abbau von Arbeitsplätzen.

    Wie das Unternehmen betont, nutzt Pr*****e im Kampf gegen den kriminell-organisierten Rechte-Diebstahl nicht nur alle juristischen Möglichkeiten, sondern geht auch technisch gegen den illegalen Empfang vor. So hat der Münchner Abo-Sender bereits angekündigt, ab dem 2. Quartal 2008 zwei neue Verschlüsselungssysteme einzuführen, die die beiden Weltmarktführer NDS und Nagravision liefern.

    Q. Digitalfernsehen.de


  11. #11
    Stammuser Avatar von ingosen
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    ja wieder zurück zum Thema:
    Erstens ist es eine einstweiliuge Verfügung und kein Endurteil, da kann sich noch was ändern.
    Zweitens nimmt sich Premiere da ein bisshcen den Miund zu vollmit der Verfolgung aller Käufer. Abgesehen von der faktischen Schwierigkeit und dem Datenschutz gibts auch sowas wie eine subjektive Tatseite. Das Kaufen so eines Gerätes kann ja durchaus mit dem niedrigen Preis begründet sein.

  12. #12
    Schachspieler
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    Richtig ingosen!!!

    Außerdem:

    Wie eingangs schon erwähnt,

    handelt es sich um eine (Presse-)Meldung von......


    BRUMMI


    Wäre es "mein" Sender, würde ich genauso handeln.


    Ob "wir" uns davon verwirren lassen sollten,

    steht auf einem anderen Blatt!



    Gruß

    Bobby

  13. #13
    Stammuser Avatar von ingosen
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    Amazon.de hat die bezüglichen Geräte noch im Programm, hab gerade geschaut(ABER NICHT BESTELLT)

  14. #14
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    Ein Sprecher von Z**nder äußerte bereits:

    "Wir haben keine derartigen Waren importiert"


    Ich fänd`s ja auch ziemlich dämlich eine Box mit Laufvogel

    und Zündkerzen aus "weißnichtshabnix" zu importieren.


    Schlechtestenfalles ist 1 Minute später wieder Support fällig!



    Egal wie es ausgeht:


    Hier wird möglicherweise eine Firma kaputt gemacht

    und Arbeitsplätze von Menschen sind gefährdet,

    die das Wort E*u stets bei Brehms Tierleben suchen würden



    Gruß

    Bobby

  15. #15
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    Bobby: Durch unsere Aktivitäten werden nich grad mehr Arbeitsplätze geschaffen ;)

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