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Thema: Premiere erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur / Käufer in Gefahr?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Stammuser
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    Erstmal Danke für die Info.

    Mal so meine Gedanken zu dem Thema

    Wie will Premiere den Endkunden zuleibe rücken?
    War der Recieverkauf illegal?
    Muss jetzt mein Opa mit 87 Jahren, der sich so einen Reciever gekauft hat,
    damit rechnen das die GSG9 sein Haus stürmt?

    Was mich ebenfalls wundert, warum machen die so einen Wind wegen den Recievern wenn sie doch im 2. Quartal die Verschlüsselung umstellen?

  2. #2
    ist selten da!! Avatar von Stollentroll
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    Moin Moin,
    es handelt sich hir ja wohl mehrheitlich um Baumarktreceivern, da möchte ich mal sehen wie sie diese dann bis zum Endkunden verfolgen wollen.
    Viele Grüße vom Stollentroll

  3. #3
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    Zitat Zitat von Stollentroll Beitrag anzeigen
    Moin Moin,
    es handelt sich hir ja wohl mehrheitlich um Baumarktreceivern, da möchte ich mal sehen wie sie diese dann bis zum Endkunden verfolgen wollen.
    spätestens wenn du mit ec karte bezahlt hast und/oder eine payback karte nutzt wäre es leicht möglich - auch wenn sie soweit sicher jetzt nicht gehen werden/ bzw. dürfen.
    --------------------------
    DM7025+DM8000

  4. #4
    Mitglied Avatar von Mike2707
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    Um welche Marken handelt es sich den da überhaupt?
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    Fujitsu Siemens STORAGEBIRD XL-E 500 GB
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Mike2707 Beitrag anzeigen
    Um welche Marken handelt es sich den da überhaupt?
    z.B. HIER


    Gruß

    Bobby


    Nachtrag: Ich hatte nul0000 via PN längst mitgeteilt,

    er möge bitte den Link entfernen.


    Er hat vorbildlich reagiert!!!!!!

    Danke an solche User

    und das Aufpassen von euch.

    Und da soll nochmal einer sagen,

    die Mods schlafen und die User sind "doof"!
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     
    Geändert von Bobby (05.05.08 um 13:30 Uhr)

  6. #6
    Einstein-H
    Gast
    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Und da soll nochmal einer sagen,
    die Mods schlafen und die User sind "doof"!
    Jedenfalls nicht in diesem Board.
    Unter anderem einer der Gründe, warum hier gelandet bin und nicht woanders, wenn auch mit Verspätung. Die vertane Zeit woanders buche ich dann unter "Lehrgeld".

  7. #7
    Seniormitglied Avatar von Met@lKing
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    Wink

    Dann werden die Schlagzeilen bleiben, wohl auch nach dem Kartenwechsel. Was solls. Weihnachten 2010 sieht es wieder anders aus und die Gemüter werden sich beruhigt haben. Auch in den Foren wird dann bald mehr Ruhe einkehren und nur noch gefachsimpelt.

  8. #8
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Vertriebswege vom Importeur bis zum Endkunden werden verfolgt In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, eindeutige Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können. Premiere lässt nun sämtliche Vertriebswege des Importeurs bis zum Endkunden verfolgen, um die illegale Nutzung dieser Geräte zu unterbinden und gegen alle beteiligten Personen, die diese Receiver ver- oder gekauft haben, juristisch vorzugehen.
    Der Kauf an sich ist nicht strafbar. Der Urzustand ist ja ungepatcht. Wie Premiere dem Endkunden, ohne Beschlagnahme des Receivers , etwas beweisen will , ist mir schleierhaft. Eine Hausdurchsuchung wird nur bei dringendem Verdacht beim zuständigen Gericht beantragt und durchgeführt.
    Also, lasst euch nicht alle bekloppt machen, Händler und Grossverkäufer aus der Bucht, sind da interessanter für die Verfolgungsbehörden, als der Endverbraucher im einzelnen.
    stranger1
    stranger1 hat Recht, der Kauf eines patchbaren Receivers als solches ist nicht strafbar, möglicherweise soll er dem Käufer nur als Briefbeschwerer dienen.

    Spannend ist jedoch dir Frage, ob es überhaupt zu Ermittlungen gegen Käufer kommt, die einen nicht explizit als patchbar beworbenen Receiver gekauft haben. Kleiner Exkurs: Werbung für patchbare Receiver ist bereits eine Straftat § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Bewerbung von Umgehungsvorrichtungen).

    Dass es zu Ermittlungen gegen die Käufer kommt - bevor das scharfe Schwert einer Hausdurchsuchung überhaupt erst angedacht werden kann, setzt gemäß § 152 Abs. 2 StPO voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. In diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Tatsächliche Anhaltspunkte setzen einen konkreten Anfangsverdacht voraus, der in konkreten Tatsachen bestehen muss. Bei dieser Beurteilung können auch offenkundige Tatsachen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen, der Anfangsverdacht setzt voraus, dass nach kriminalistischen Erfahrungen es möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Ich denke, da kann man beim Erwerb eines klassisch patchbaren Receivers trefflich diskutieren.

    Sind wir aber erst einmal im Ermittlungsverfahren, so bedarf es für eine Hausdurchsuchung einen dringenden Tatverdacht nicht. § 102 StPO setzt diesen nicht voraus.
    § 102 StPO

    Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

    Voraussetzung der Durchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Starftat bereits begangen, nicht nur vorbereitet wurde. Hierfür müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ausreichend ist, dass aufgrund kriminalistischer Erfahrung die vermutung ebsteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht wird - also Auffindung von Beweismaterial.

    Dringenden Tatverdacht setzt für die Durchsuchung der insoweit nicht einschlägige § 103 StPO voraus.

    § 103

    (1) 1Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. 2Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
    (2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.

    Straftaten die für den Käufer insoweit in Frage kommen:
    § 261 StGB: Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (Geldwäsche) 226,
    § 263a StGB: Computerbetrug
    § 265a StGB: Erschleichen von Leistungen
    § 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten
    § 270 StGB230: Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung,
    § 95a UrhG: Schutz technischer Maßnahmen in Verbindung mit
    § 111a UrhG: Bußgeldvorschriften.

    Letztlich dürften sich die Bemühungen von Premiere aber in der Tat wesentlich auf den Verkäufer richten. Aber: spannend!
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  9. #9
    SMember Avatar von blaster68
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    4lniqh5

    Prem..sollte sich darauf konzentrieren, ihr Codier-System "einigermaßen" dicht zu kriegen! Das Problem liegt doch seit über einem Jahr darin, das es mehr käufliche, patchbare Receiver gibt, als welche ohne solche Vorraussetzungen. Über solch einen langen Zeitraum, darf ein ******* Anbieter nicht ohne Taten zuschauen. (Abgesehen mal von paar "key-Wechsel-Versuchen"). Des weiteren erst vor kurzem festzustellen, das durch diese Patch-Boxen, das Weihnachtsgeschäft erheblich gelitten hat, ist schon fast lächerlich. Da fragt man sich, was für hoch bezahlte Leute in Prem.., bzw. Kudelski-Reihen stehen, welche über diesen langen Zeitraum nicht fähig sind, diesem "LAU"-Hobby endlich ein Ende zu bereiten.
    P.s.: Prem..Abo, 5er Kombi, seit es Prem..gibt!

  10. #10
    Sinakana
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    Also ich sag einmal Danke an Bobby, dass er einen Link für die Liste der "gefährdeten" Receiver eingestellt hat.

    Ich möchte mir gar nicht ausmalen, in was ich da hineingeraten wäre, hätte ich diesen Artikel nicht gelesen. Hätte mir vielleicht unabsichtlich so ein Ding gekauft, nichtsahnend, und hätte dann voll-totale Schwierigkeiten.
    Danke Jungs für die Warnung!

    Übrigens: was bedeutet eigentlich das Mosc in eurem Namen.




    Ergänzend sei angemerkt: wäre sich p*****e seiner neuen - wie nennt man dass - Schüsseltechnik (?) so sicher, müssten solche Kinkerlitzchen nicht mehr vorgenommen werden (EV - sch**** drauf )

  11. #11
    Schachspieler
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    Genial Sina,...ich hätte es gerne im Dialekt gehört

    Ich glaube aber...hier am Board hat kaum einer Befürchtungen.


    Ich glaube noch nichtmal, daß Brummi sich fürchtet.


    Ich glaube nach wie vor an folgende Theorie:


    Fiktiver Brummi-Gedanke:

    "Unser Programm ist Mist und wir brauchen Geld.

    Also lassen wir den Leuten ein wenig Freiraum,

    dann kommen wir immer wieder ins Gespräch,

    können uns über mangelnde Einnahmen beklagen

    und gegebenenfalls andere verklagen"




    Oder glaubt wirklich jemand,

    die oben angesprochene Aktion sei Einzelfall und/oder Zufall?


    Gruß

    Bobby

  12. #12
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von blaster68 Beitrag anzeigen
    Prem..sollte sich darauf konzentrieren, ihr Codier-System "einigermaßen" dicht zu kriegen! Das Problem liegt doch seit über einem Jahr darin, das es mehr käufliche, patchbare Receiver gibt, als welche ohne solche Vorraussetzungen. Über solch einen langen Zeitraum, darf ein ******* Anbieter nicht ohne Taten zuschauen. (Abgesehen mal von paar "key-Wechsel-Versuchen"). Des weiteren erst vor kurzem festzustellen, das durch diese Patch-Boxen, das Weihnachtsgeschäft erheblich gelitten hat, ist schon fast lächerlich. Da fragt man sich, was für hoch bezahlte Leute in Prem.., bzw. Kudelski-Reihen stehen, welche über diesen langen Zeitraum nicht fähig sind, diesem "LAU"-Hobby endlich ein Ende zu bereiten.
    P.s.: Prem..Abo, 5er Kombi, seit es Prem..gibt!


    Eine viel schwerer zu beantwortende Frage, aber ein völlig anderes Thema.

    Ich denke, es ist naiv zu glauben, dass Premiere einfach nur zu dumm dafür ist. Letzlich dürfte die wahrscheinlichste Erklärung sein, dass man seine Verhandlungsposition aufgrund eines massiv kompromittierten Verschlüsselungssystem jedenfalls verändern wollte.

    Aber ich denke wir sollten nicht vom Thema abschweifen und wild spekulieren.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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    Seneca

  13. #13
    Stammuser Avatar von Tittare
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    München, 05. Mai 2008. G
    So haben die Richter in dem Urteil den Importeur angewiesen "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".
    Bevor sich Einige weiter reinsteigern, habe ich diesen Ausschnitt noch einmal herausgeholt und dass meiner Meinung nach Wichtige gemarkert.
    Wer mit solchen Dingen Geld verdient (oder verdienen will) muss damit rechnen.
    Trifft auch mein Empfinden. Gebrannte CDs verschenken: ja Dafür Kohle kassieren: nein!
    T.
    Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen!
    Thomas Carlyle (1795-1881)

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