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Thema: Premiere erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur / Käufer in Gefahr?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Stammuser Avatar von ingosen
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    [QUOTE=wegomyway;831327]selbst wenn die meine käuferadresse bekommen müssen die mir erstmal nachweisen das ich gewusst habe das ich damit das tolle programm sehen konnte bzw. kann ( ok , umwissenheit schützt nicht vor strafe ) . weiterhin denke ich mal das ich mir einen papierlappen besorgen , ala bsr , wo drauf steht das sat-receiver bla-bla zum schrott abgegeben worden ist ... fertisch ist das ganze .... und mit einem durchsuchungsbefehl ... soweit kommt es eh nicht , oder wollen die zu tausenden in die wohnungen/häuser kommen um zu gucken ob da s oein ding rumsteht .....[/QUO
    Richtig ist die Sache mit der Unkenntnis, aber das Gesetz will auch einen zumindest bedingten Vorsatz, Der ist wohl in diesem Fall wirklich schwer nachzuweisen..

  2. #2
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    Zitat Zitat von zeroxp Beitrag anzeigen
    Da steht das importieren, verkaufen von Receivern die einen Emulator enthalten ist verboten, wo bitte findet ihr einen Receiver wo ein Emu drauf ist ???? Wenn die Zehnder Receiver mit Emu verkauft haben dann gehörn die auch gefickt sorry aber ihr schreibt als wären alle receiver davon betroffen darum gehts doch nur um die mit emu drauf!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Bleib mal locker. Bis jetzt gibs auch noch kein Gutachten zu den anderen (bzw. Brummiere hats noch nich rausgerückt).

    Aber wenn bei den Allerweltsreceivern wie Comag oder Smart und Derivate so ein Gutachten kommt, dann wirds intressant.

    Aber denke mal Brummi hat diverse Gutachten anfertigen lassn, die sind ja nich doof... aber nur bei Zehnder wurd wohl iwas gefunden...

  3. #3
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    Zitat Zitat von zeroxp Beitrag anzeigen
    ....wo bitte findet ihr einen Receiver wo ein Emu drauf ist ???? ...
    es geht nicht darum ob da ein emu drauf ist, sondern um zitat: "...eindeutige Vorrüstungen implementiert..".
    das meint, das in den original firmwares etwas vorbereitet ist, was nur für den emu betrieb sinn macht, welches quasi als beweis für die absicht des herstellers gewertet werden soll.

    was damit gemeint ist, und ob das ausreicht dem hersteller den import dauerhaft verbieten zu können - bleibt abzuwarten. aber mal ganz ehrlich, die hersteller der baumarkt-receiver haben sicher ganz ordentlich verdient damit - und sind sicher nicht irre unglücklich darüber dass ihre firmware zufällig emu kompatibel ist - das weiss jeder - aber was man weiss/denkt und was das lt. gesetz am ende recht ist - sind 2 versch. dinge.
    --------------------------
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  4. #4
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    Zitat Zitat von nul0000 Beitrag anzeigen
    es geht nicht darum ob da ein emu drauf ist, sondern um zitat: "...eindeutige Vorrüstungen implementiert..".
    .....
    Dann beantrage ich schonmal Kindergeld.

    Ich habe keine, aber...

    die eindeutige Vorrüstung ist implementiert.


    Gruß

    Bobby

  5. #5
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Dann beantrage ich schonmal Kindergeld.
    Ich habe keine, aber...
    die eindeutige Vorrüstung ist implementiert.
    Gruß
    Bobby
    ...wunderbar!

  6. #6
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    Und Ihr seid alle Mörder, zumindest ist in Eurer Wohnung die eindeutige Vorrüstung (zb Küchenmesser) zu finden.
    Bei mir natürlich auch.
    Gruß
    obdat

  7. #7
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    Zitat Zitat von zeroxp Beitrag anzeigen
    Da steht das importieren, verkaufen von Receivern die einen Emulator enthalten ist verboten, wo bitte findet ihr einen Receiver wo ein Emu drauf ist ???? Wenn die Zehnder Receiver mit Emu verkauft haben dann gehörn die auch gefickt sorry aber ihr schreibt als wären alle receiver davon betroffen darum gehts doch nur um die mit emu drauf!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Zitat Zitat von Bobby Beitrag anzeigen
    Dann beantrage ich schonmal Kindergeld.
    Ich habe keine, aber...
    die eindeutige Vorrüstung ist implementiert.
    Gruß
    Bobby
    Würd eher Angst haben nach jedem Date Unterhalt zahlen zu müssen. "Sie haben sie zwar nicht geschwängert, aber die Möglichkeit bestand."

  8. #8
    SMember Avatar von Hawak
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    Es ist nicht das erste Mal, dass das LG Frankfurt offenbar kollektiv seinen Verstand in der Apfelweinkneipe abgegeben hat...

    Falls das Urteil so Bestand haben sollte (sieht ja nicht nach Berufung durch Zehnder aus), sind ähnlichen Verfahren Tür und Tor geöffnet.

    Schon wieder wurde ein Unternehmen geschützt, dass sich durch eigene Unzulänglichkeit überhaupt erst in diese Lage gebracht hat. Gleichzeitig werden Hersteller und Kunden bedroht bzw. mit Strafen belegt für eine nicht mal nachweislich begangene Straftat...

    Langsam glaube ich wirklich, dass die Bananen in dieser Republik doch hervorragend wachsen.

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