...das passt zu meinem Beitrag wie die Faust auf`s Auge:
Zitat:
Illegale Receiver: *******-Sender Premiere schlägt zurück
Logo: Premiere Auf den Erfolg hat Premiere lange warten müssen. Nachdem immer mehr Bundesbürger dank ausländischer Receiver, die das Hacken der Premiere-Verschlüsselung besonders einfach machte (wir berichteten), zu Schwarzsehern wurden, hat Premiere nun juristisch einen Sieg auf der ganzen Linie eingefahren. Das war sicherlich so geplant, denn wieder einmal wurde für das Grundsatzurteil das berühmt-berüchtigte Landgericht Hamburg bemüht. Wenn es um verbraucherfeindliche Urheberrechtsauslegung geht, ist das Landgericht nach wie vor die erste Adresse in Deutschland. Auch dieses Mal haben die Richter mit ihrem Urteil vollständig im Sinne des Klägers entschieden.
So ist vom Landgericht in einer Einstweiligen Verfügung nicht einfach nur der weitere Verkauf der Receiver verboten worden,
darüber hinaus muss Importeur Zehnder sämtliche Kundendaten an Premiere weitergeben und damit alle Zwischenhändler und Endkunden der Receiver, die irgendwann einmal in den Lagerhallen Zehnders standen.
Premiere-Vertreter Hans Seger ließ keinen Zweifel daran, dass man alle Händler und Endkunden, derer Adressen man habhaft werde, auf Schadensersatz verklagen wolle. Mit dem Urteil aus Hamburg im Rücken dürfte das kein Problem sein, denn eines Beweises, dass die Receiver tatsächlich zum Schwarzsehen verwendet wurden, bedarf es nicht. Es genügt, dass die Firmware einen sogenannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smart**** vortäuscht und mit entsprechenden Schlüsseln aus dem Internet für den Premiere-Hack verwendet werden kann.
Nach Unternehmensangaben war der Sieg bitter nötig. Nachdem im Weihnachtsgeschäft 2007 immer mehr der vornehmlich in Asien hergestellten Free-to-Air-Receiver in Deutschland verkauft wurden, brachen die Abonnentenzahlen weg, was bereits zu Sparmaßnahmen bei Premiere geführt habe. Vielleicht kann sich der Sender ja jetzt mit den Schadensersatz-Klagen ein zweites wirtschaftliches Standbein aufbauen. Dafür müsste das Urteil allerdings Bestand haben. Bislang wurden fast alle “scharfen” Rechtsauffassungen des Landgerichts Hamburg von höheren Instanzen wieder zurecht gebogen. Importeur Zehnder ist also gut beraten, in die nächste Instanz zu gehen, bzw. die Einstweilige Verfügung anzufechten.
Nicht betroffen von dem Urteil sind digitale Receiver, die keine vorgefertigten Emulatoren enthalten, aber deren Firmware modifiziert werden kann, wie bspw. die Receiver des russischen Unternehmens Opticum oder die OpenSource-Kabel- und Satelliten-Receiver Dreambox von Dream Multimedia.
Um auch diesem Problem Herr zu werden, wird Premiere neben der bestehenden und inzwischen
weitgehend wirkungslosen Nagravision-Verschlüsselung "....Anmerkung loll"
zukünftig eine NDS-Videoguard-Verschlüsselung einsetzen.
Bis spätestens September sollen alle Premiere-Receiver entsprechend umgerüstet sein.
Frühere Verschärfungen der Verschlüsselung mussten allerdings meistens nach kurzer Zeit wieder zurück genommen werden, weil auch zu viele legale premierezertifizierte Geräte nichts mehr empfangen konnten.
von Holger Blessenohl in TV, Video, HiFi | 06.05.2008
Quelle
......loll!!!