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München, 05. Mai 2008. G
So haben die Richter in dem Urteil den Importeur angewiesen "unverzüglich Auskunft zu erteilen, über die Herkunft und den Vertriebsweg der unter Ziffer I. bezeichneten Receiver sowie deren Betriebssoftware, insbesondere über Namen und Anschriften der Hersteller, der Lieferanten und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Receiver".
Bevor sich Einige weiter reinsteigern, habe ich diesen Ausschnitt noch einmal herausgeholt und dass meiner Meinung nach Wichtige gemarkert.
Wer mit solchen Dingen Geld verdient (oder verdienen will) muss damit rechnen.
Trifft auch mein Empfinden. Gebrannte CDs verschenken: ja Dafür Kohle kassieren: nein!
T.