Amazon.de hat die bezüglichen Geräte noch im Programm, hab gerade geschaut(ABER NICHT BESTELLT)
Amazon.de hat die bezüglichen Geräte noch im Programm, hab gerade geschaut(ABER NICHT BESTELLT)
Ein Sprecher von Z**nder äußerte bereits:
"Wir haben keine derartigen Waren importiert"
Ich fänd`s ja auch ziemlich dämlich eine Box mit Laufvogel
und Zündkerzen aus "weißnichtshabnix" zu importieren.
Schlechtestenfalles ist 1 Minute später wieder Support fällig!
Egal wie es ausgeht:
Hier wird möglicherweise eine Firma kaputt gemacht
und Arbeitsplätze von Menschen sind gefährdet,
die das Wort E*u stets bei Brehms Tierleben suchen würden
Gruß
Bobby
Bobby: Durch unsere Aktivitäten werden nich grad mehr Arbeitsplätze geschaffen ;)
Ich frage mich wieso nur von Zehnder Receivern die Rede ist !
Es kommen doch ne Menge in Frage die alle selbiges können.
stranger1 hat Recht, der Kauf eines patchbaren Receivers als solches ist nicht strafbar, möglicherweise soll er dem Käufer nur als Briefbeschwerer dienen.
Spannend ist jedoch dir Frage, ob es überhaupt zu Ermittlungen gegen Käufer kommt, die einen nicht explizit als patchbar beworbenen Receiver gekauft haben. Kleiner Exkurs: Werbung für patchbare Receiver ist bereits eine Straftat § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Bewerbung von Umgehungsvorrichtungen).
Dass es zu Ermittlungen gegen die Käufer kommt - bevor das scharfe Schwert einer Hausdurchsuchung überhaupt erst angedacht werden kann, setzt gemäß § 152 Abs. 2 StPO voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. In diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Tatsächliche Anhaltspunkte setzen einen konkreten Anfangsverdacht voraus, der in konkreten Tatsachen bestehen muss. Bei dieser Beurteilung können auch offenkundige Tatsachen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen, der Anfangsverdacht setzt voraus, dass nach kriminalistischen Erfahrungen es möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Ich denke, da kann man beim Erwerb eines klassisch patchbaren Receivers trefflich diskutieren.
Sind wir aber erst einmal im Ermittlungsverfahren, so bedarf es für eine Hausdurchsuchung einen dringenden Tatverdacht nicht. § 102 StPO setzt diesen nicht voraus.
§ 102 StPO
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
Voraussetzung der Durchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Starftat bereits begangen, nicht nur vorbereitet wurde. Hierfür müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ausreichend ist, dass aufgrund kriminalistischer Erfahrung die vermutung ebsteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht wird - also Auffindung von Beweismaterial.
Dringenden Tatverdacht setzt für die Durchsuchung der insoweit nicht einschlägige § 103 StPO voraus.
§ 103
(1) 1Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. 2Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.
Straftaten die für den Käufer insoweit in Frage kommen:
§ 261 StGB: Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (Geldwäsche) 226,
§ 263a StGB: Computerbetrug
§ 265a StGB: Erschleichen von Leistungen
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten
§ 270 StGB230: Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung,
§ 95a UrhG: Schutz technischer Maßnahmen in Verbindung mit
§ 111a UrhG: Bußgeldvorschriften.
Letztlich dürften sich die Bemühungen von Premiere aber in der Tat wesentlich auf den Verkäufer richten. Aber: spannend!
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca
Prem..sollte sich darauf konzentrieren, ihr Codier-System "einigermaßen" dicht zu kriegen! Das Problem liegt doch seit über einem Jahr darin, das es mehr käufliche, patchbare Receiver gibt, als welche ohne solche Vorraussetzungen. Über solch einen langen Zeitraum, darf ein ******* Anbieter nicht ohne Taten zuschauen. (Abgesehen mal von paar "key-Wechsel-Versuchen"). Des weiteren erst vor kurzem festzustellen, das durch diese Patch-Boxen, das Weihnachtsgeschäft erheblich gelitten hat, ist schon fast lächerlich. Da fragt man sich, was für hoch bezahlte Leute in Prem.., bzw. Kudelski-Reihen stehen, welche über diesen langen Zeitraum nicht fähig sind, diesem "LAU"-Hobby endlich ein Ende zu bereiten.
P.s.: Prem..Abo, 5er Kombi, seit es Prem..gibt!
Also ich sag einmal Danke an Bobby, dass er einen Link für die Liste der "gefährdeten" Receiver eingestellt hat.
Ich möchte mir gar nicht ausmalen, in was ich da hineingeraten wäre, hätte ich diesen Artikel nicht gelesen. Hätte mir vielleicht unabsichtlich so ein Ding gekauft, nichtsahnend, und hätte dann voll-totale Schwierigkeiten.
Danke Jungs für die Warnung!
Übrigens: was bedeutet eigentlich das Mosc in eurem Namen.
Ergänzend sei angemerkt: wäre sich p*****e seiner neuen - wie nennt man dass - Schüsseltechnik (?) so sicher, müssten solche Kinkerlitzchen nicht mehr vorgenommen werden (EV - sch**** drauf )
Eine viel schwerer zu beantwortende Frage, aber ein völlig anderes Thema.
Ich denke, es ist naiv zu glauben, dass Premiere einfach nur zu dumm dafür ist. Letzlich dürfte die wahrscheinlichste Erklärung sein, dass man seine Verhandlungsposition aufgrund eines massiv kompromittierten Verschlüsselungssystem jedenfalls verändern wollte.
Aber ich denke wir sollten nicht vom Thema abschweifen und wild spekulieren.
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Seneca
Genial Sina,...ich hätte es gerne im Dialekt gehört
Ich glaube aber...hier am Board hat kaum einer Befürchtungen.
Ich glaube noch nichtmal, daß Brummi sich fürchtet.
Ich glaube nach wie vor an folgende Theorie:
Fiktiver Brummi-Gedanke:
"Unser Programm ist Mist und wir brauchen Geld.
Also lassen wir den Leuten ein wenig Freiraum,
dann kommen wir immer wieder ins Gespräch,
können uns über mangelnde Einnahmen beklagen
und gegebenenfalls andere verklagen"
Oder glaubt wirklich jemand,
die oben angesprochene Aktion sei Einzelfall und/oder Zufall?
Gruß
Bobby
selbst wenn die meine käuferadresse bekommen müssen die mir erstmal nachweisen das ich gewusst habe das ich damit das tolle programm sehen konnte bzw. kann ( ok , umwissenheit schützt nicht vor strafe ) . weiterhin denke ich mal das ich mir einen papierlappen besorgen , ala bsr , wo drauf steht das sat-receiver bla-bla zum schrott abgegeben worden ist ... fertisch ist das ganze .... und mit einem durchsuchungsbefehl ... soweit kommt es eh nicht , oder wollen die zu tausenden in die wohnungen/häuser kommen um zu gucken ob da s oein ding rumsteht .....
rächtschraibfela
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Seneca
... wie die Zeit so spielt !!!!
"Angstmachen" gegenüber den "Endverbrauchern" ???? ....das hatten wir doch schon einmal !!! lasst überlegen!!!! ... wann war das?
Anfang 2006 , nachdem das Zebra das geliebteste Tier aller Brummifan`s wurde? ...und durchgehend 9 Monate bis zur "Ent"bindung in aller Munde war ??? ...und was war da noch ???
Brummi lässt sich den Namen der Karte urheberrechtlich schützen !!! ... wie hieß die Karte noch genau ??? C e here bero ? ..oder so ähnlich ? .... weiss nicht mehr genau, hieß ja eh seit Geburt Zebra oder Streifentier!!
Dann wurden laut Gerichtsbeschluss alle (deutschen) Händler dieser ....so schönen weissen Karte "hopps" genommen und mußten Ihre Vertriebswege an die Endkunden darlegen! ....Angst bei den Käufern ...bibber!!!! ????? ......
...kennt heute jemanden, der Endkunden die Besuch vor der Staatanwaltschaft erhalten haben ???? .....ich nicht !!!!!!!!! (oder wurden vielleicht nur 10 oder 30 oder 40 dieser Karten in den Umlauf gebracht ??)
.....wird die Karte heute noch gehandelt und darüber disskutiert ? ... lebt die Karte heute noch immer ??? ....ich behaupte mal "ja !!!"
.....in Bezug auf das Thema: ...jetzt werden die Käufer der
Emu-fähigen Geräte in Panik versetzt ...und was passiert letztendlich diesen Käufern ? "nichts"
...die Hersteller der Geräte sind die Zieladresse und nicht der Endkunde !!! ....was kann der Kunde dafür, daß er einen preisgünstigen Receiver erwirbt und sich dieser letztendlich als "Zauberreceiver" herausstellt !!!!
.... der Zauberer selbst, der sich mit dem Innenleben auskennt ...... wenn er denn gewerblich in nicht unerheblichen Maße gezaubert hat und sich das auch noch teuer bezahlen hat lassen sollte da auf der Hut sein....
Ab wann heisst es denn "patchbar". Meist hieß es "Software-Update per RS232-Schnittstelle". Das hat doch jeder Receiver.
Glaube kaum das Premiere da weiter kommt. Überlegt mal wie viele Smart MX04 und Derivate verkauft wurden. Als ich mir mal so einen fürs Schlafzimmer bestellen wollte (Er ist günstig, sehr schnell, gutes Menü und der einzige Receiver mit diesem intressanten "RAPS", mehr wollte ich nicht) musste ich 4 Wochen warten, bis er lieferbar war...
Solange jeder Baumarktreceiverbesitzer zusätzlich ein ABO hat, ist das noch halbwegs vertrettbar der Forschung wegen.
Aber nur LAUglotzen ist fies mir gegenüber und allen die ebenfalls ein ABO haben.
Und den Einwand mit der Kreditkartenbezahlung hatte ich schon vor Monaten erwähnt.
http://www.spinnes-board.de/vb/showthread.php?t=113387 #17
MOD by Skulltula's Burning-M.O.S.C.-Board
„ Taktgefühl ist für Menschen, die für Sarkasmus nicht geistreich genug sind ! "
Bevor sich Einige weiter reinsteigern, habe ich diesen Ausschnitt noch einmal herausgeholt und dass meiner Meinung nach Wichtige gemarkert.
Wer mit solchen Dingen Geld verdient (oder verdienen will) muss damit rechnen.
Trifft auch mein Empfinden. Gebrannte CDs verschenken: ja Dafür Kohle kassieren: nein!
T.
Die Zeit ist schlecht? Wohlan. Du bist da, sie besser zu machen!
Thomas Carlyle (1795-1881)