



































Um welche Marken handelt es sich den da überhaupt?
Dreambox DM8000 Gemini2- 5.1,
UFS- 910 si 1W., FW 1.05 mit BA1.06+
Fujitsu Siemens STORAGEBIRD XL-E 500 GB
Alphacrypt CI, SCM CryptoWorks CI
Philips 40PFL9704





















z.B. HIER
Gruß
Bobby
Nachtrag: Ich hatte nul0000 via PN längst mitgeteilt,
er möge bitte den Link entfernen.
Er hat vorbildlich reagiert!!!!!!
Danke an solche User
und das Aufpassen von euch.
Und da soll nochmal einer sagen,
die Mods schlafen und die User sind "doof"!
Geändert von Bobby (05.05.08 um 13:30 Uhr)

















Dann werden die Schlagzeilen bleiben, wohl auch nach dem Kartenwechsel. Was solls. Weihnachten 2010 sieht es wieder anders aus und die Gemüter werden sich beruhigt haben. Auch in den Foren wird dann bald mehr Ruhe einkehren und nur noch gefachsimpelt.![]()





















Bist Du sicher?
Ich habe nie größere Unruhe erlebt,
als in der "Veränderungszeit"
"Brauche Kekse!"
"HILFE, habe keine Ahnung"
"Ich dachte, hier wird einem geholfen"
"Wo finde ich...???"
"Was ist ein ULC?"
"Nullmodemkabel? Wo kriege ich das her?"
und so weiter...
1-Poster, die sich nur dann in den Boards anmelden,
wenn es etwas "abzustauben" gibt.
Gruß
Bobby

















stranger1 hat Recht, der Kauf eines patchbaren Receivers als solches ist nicht strafbar, möglicherweise soll er dem Käufer nur als Briefbeschwerer dienen.
Spannend ist jedoch dir Frage, ob es überhaupt zu Ermittlungen gegen Käufer kommt, die einen nicht explizit als patchbar beworbenen Receiver gekauft haben. Kleiner Exkurs: Werbung für patchbare Receiver ist bereits eine Straftat § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (Bewerbung von Umgehungsvorrichtungen).
Dass es zu Ermittlungen gegen die Käufer kommt - bevor das scharfe Schwert einer Hausdurchsuchung überhaupt erst angedacht werden kann, setzt gemäß § 152 Abs. 2 StPO voraus, dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. In diesem Fall ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen. Tatsächliche Anhaltspunkte setzen einen konkreten Anfangsverdacht voraus, der in konkreten Tatsachen bestehen muss. Bei dieser Beurteilung können auch offenkundige Tatsachen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen, der Anfangsverdacht setzt voraus, dass nach kriminalistischen Erfahrungen es möglich erscheint, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Ich denke, da kann man beim Erwerb eines klassisch patchbaren Receivers trefflich diskutieren.
Sind wir aber erst einmal im Ermittlungsverfahren, so bedarf es für eine Hausdurchsuchung einen dringenden Tatverdacht nicht. § 102 StPO setzt diesen nicht voraus.
§ 102 StPO
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
Voraussetzung der Durchsuchung ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Starftat bereits begangen, nicht nur vorbereitet wurde. Hierfür müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ausreichend ist, dass aufgrund kriminalistischer Erfahrung die vermutung ebsteht, dass der Zweck der Durchsuchung erreicht wird - also Auffindung von Beweismaterial.
Dringenden Tatverdacht setzt für die Durchsuchung der insoweit nicht einschlägige § 103 StPO voraus.
§ 103
(1) 1Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. 2Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.
Straftaten die für den Käufer insoweit in Frage kommen:
§ 261 StGB: Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (Geldwäsche) 226,
§ 263a StGB: Computerbetrug
§ 265a StGB: Erschleichen von Leistungen
§ 269 StGB: Fälschung beweiserheblicher Daten
§ 270 StGB230: Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung,
§ 95a UrhG: Schutz technischer Maßnahmen in Verbindung mit
§ 111a UrhG: Bußgeldvorschriften.
Letztlich dürften sich die Bemühungen von Premiere aber in der Tat wesentlich auf den Verkäufer richten. Aber: spannend!
Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
Mark Twain
Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
Voltaire
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca





















Prem..sollte sich darauf konzentrieren, ihr Codier-System "einigermaßen" dicht zu kriegen! Das Problem liegt doch seit über einem Jahr darin, das es mehr käufliche, patchbare Receiver gibt, als welche ohne solche Vorraussetzungen. Über solch einen langen Zeitraum, darf ein ******* Anbieter nicht ohne Taten zuschauen. (Abgesehen mal von paar "key-Wechsel-Versuchen"). Des weiteren erst vor kurzem festzustellen, das durch diese Patch-Boxen, das Weihnachtsgeschäft erheblich gelitten hat, ist schon fast lächerlich. Da fragt man sich, was für hoch bezahlte Leute in Prem.., bzw. Kudelski-Reihen stehen, welche über diesen langen Zeitraum nicht fähig sind, diesem "LAU"-Hobby endlich ein Ende zu bereiten.
P.s.: Prem..Abo, 5er Kombi, seit es Prem..gibt!
Also ich sag einmal Danke an Bobby, dass er einen Link für die Liste der "gefährdeten" Receiver eingestellt hat.
Ich möchte mir gar nicht ausmalen, in was ich da hineingeraten wäre, hätte ich diesen Artikel nicht gelesen. Hätte mir vielleicht unabsichtlich so ein Ding gekauft, nichtsahnend, und hätte dann voll-totale Schwierigkeiten.
Danke Jungs für die Warnung!
Übrigens: was bedeutet eigentlich das Mosc in eurem Namen.
Ergänzend sei angemerkt: wäre sich p*****e seiner neuen - wie nennt man dass - Schüsseltechnik (?) so sicher, müssten solche Kinkerlitzchen nicht mehr vorgenommen werden (EV - sch**** drauf)





















Genial Sina,...ich hätte es gerne im Dialekt gehört
Ich glaube aber...hier am Board hat kaum einer Befürchtungen.
Ich glaube noch nichtmal, daß Brummi sich fürchtet.
Ich glaube nach wie vor an folgende Theorie:
Fiktiver Brummi-Gedanke:
"Unser Programm ist Mist und wir brauchen Geld.
Also lassen wir den Leuten ein wenig Freiraum,
dann kommen wir immer wieder ins Gespräch,
können uns über mangelnde Einnahmen beklagen
und gegebenenfalls andere verklagen"
Oder glaubt wirklich jemand,
die oben angesprochene Aktion sei Einzelfall und/oder Zufall?
Gruß
Bobby

















Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
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sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
Seneca



















... wie die Zeit so spielt !!!!
"Angstmachen" gegenüber den "Endverbrauchern" ???? ....das hatten wir doch schon einmal !!! lasst überlegen!!!! ... wann war das?![]()
Anfang 2006 , nachdem das Zebra das geliebteste Tier aller Brummifan`s wurde? ...und durchgehend 9 Monate bis zur "Ent"bindung in aller Munde war ??? ...und was war da noch ???
Brummi lässt sich den Namen der Karte urheberrechtlich schützen !!! ... wie hieß die Karte noch genau ??? C e here bero ? ..oder so ähnlich ? .... weiss nicht mehr genau, hieß ja eh seit Geburt Zebra oder Streifentier!!
Dann wurden laut Gerichtsbeschluss alle (deutschen) Händler dieser ....so schönen weissen Karte "hopps" genommen und mußten Ihre Vertriebswege an die Endkunden darlegen! ....Angst bei den Käufern ...bibber!!!! ????? ......
...kennt heute jemanden, der Endkunden die Besuch vor der Staatanwaltschaft erhalten haben ???? .....ich nicht !!!!!!!!! (oder wurden vielleicht nur 10 oder 30 oder 40 dieser Karten in den Umlauf gebracht ??)
.....wird die Karte heute noch gehandelt und darüber disskutiert ? ... lebt die Karte heute noch immer ??? ....ich behaupte mal "ja !!!"
.....in Bezug auf das Thema: ...jetzt werden die Käufer der
Emu-fähigen Geräte in Panik versetzt ...und was passiert letztendlich diesen Käufern ? "nichts"
...die Hersteller der Geräte sind die Zieladresse und nicht der Endkunde !!! ....was kann der Kunde dafür, daß er einen preisgünstigen Receiver erwirbt und sich dieser letztendlich als "Zauberreceiver" herausstellt !!!!
.... der Zauberer selbst, der sich mit dem Innenleben auskennt ...... wenn er denn gewerblich in nicht unerheblichen Maße gezaubert hat und sich das auch noch teuer bezahlen hat lassen sollte da auf der Hut sein....



















...das passt zu meinem Beitrag wie die Faust auf`s Auge:
Zitat:
Illegale Receiver: *******-Sender Premiere schlägt zurück
Logo: Premiere Auf den Erfolg hat Premiere lange warten müssen. Nachdem immer mehr Bundesbürger dank ausländischer Receiver, die das Hacken der Premiere-Verschlüsselung besonders einfach machte (wir berichteten), zu Schwarzsehern wurden, hat Premiere nun juristisch einen Sieg auf der ganzen Linie eingefahren. Das war sicherlich so geplant, denn wieder einmal wurde für das Grundsatzurteil das berühmt-berüchtigte Landgericht Hamburg bemüht. Wenn es um verbraucherfeindliche Urheberrechtsauslegung geht, ist das Landgericht nach wie vor die erste Adresse in Deutschland. Auch dieses Mal haben die Richter mit ihrem Urteil vollständig im Sinne des Klägers entschieden.
So ist vom Landgericht in einer Einstweiligen Verfügung nicht einfach nur der weitere Verkauf der Receiver verboten worden, darüber hinaus muss Importeur Zehnder sämtliche Kundendaten an Premiere weitergeben und damit alle Zwischenhändler und Endkunden der Receiver, die irgendwann einmal in den Lagerhallen Zehnders standen.
Premiere-Vertreter Hans Seger ließ keinen Zweifel daran, dass man alle Händler und Endkunden, derer Adressen man habhaft werde, auf Schadensersatz verklagen wolle. Mit dem Urteil aus Hamburg im Rücken dürfte das kein Problem sein, denn eines Beweises, dass die Receiver tatsächlich zum Schwarzsehen verwendet wurden, bedarf es nicht. Es genügt, dass die Firmware einen sogenannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smart**** vortäuscht und mit entsprechenden Schlüsseln aus dem Internet für den Premiere-Hack verwendet werden kann.
Nach Unternehmensangaben war der Sieg bitter nötig. Nachdem im Weihnachtsgeschäft 2007 immer mehr der vornehmlich in Asien hergestellten Free-to-Air-Receiver in Deutschland verkauft wurden, brachen die Abonnentenzahlen weg, was bereits zu Sparmaßnahmen bei Premiere geführt habe. Vielleicht kann sich der Sender ja jetzt mit den Schadensersatz-Klagen ein zweites wirtschaftliches Standbein aufbauen. Dafür müsste das Urteil allerdings Bestand haben. Bislang wurden fast alle “scharfen” Rechtsauffassungen des Landgerichts Hamburg von höheren Instanzen wieder zurecht gebogen. Importeur Zehnder ist also gut beraten, in die nächste Instanz zu gehen, bzw. die Einstweilige Verfügung anzufechten.
Nicht betroffen von dem Urteil sind digitale Receiver, die keine vorgefertigten Emulatoren enthalten, aber deren Firmware modifiziert werden kann, wie bspw. die Receiver des russischen Unternehmens Opticum oder die OpenSource-Kabel- und Satelliten-Receiver Dreambox von Dream Multimedia.
Um auch diesem Problem Herr zu werden, wird Premiere neben der bestehenden und inzwischen weitgehend wirkungslosen Nagravision-Verschlüsselung "....Anmerkung loll"
zukünftig eine NDS-Videoguard-Verschlüsselung einsetzen. Bis spätestens September sollen alle Premiere-Receiver entsprechend umgerüstet sein.
Frühere Verschärfungen der Verschlüsselung mussten allerdings meistens nach kurzer Zeit wieder zurück genommen werden, weil auch zu viele legale premierezertifizierte Geräte nichts mehr empfangen konnten.
von Holger Blessenohl in TV, Video, HiFi | 06.05.2008
Quelle
......loll!!!




















Premiere sollte sich anstatt gegen die paar "schwarzen" mal lieber um die zahlenden Kunden oder die es werden wollen kümmern.
Das Angebot ist eine katastrophe.
Ich habs jetzt nach 8 jahren gekündigt.
Jedes Mal wenn die was umstellen bekommt der zahlende Endkunde Störungen. Die black Boys schauen einfach weiter als wenn nichts wäre.
Selber Schuld.
Und wenn die glauben das sie mehr Kunden bekommen wenn Premiere mal richtig dicht sein sollte werden die sich wundern.
Zum Thema:
Ich finde es lachhaft was die da wieder versuchen. Selbst die zertifizierten Receiver sind ein offenes Buch
Am geilsten finde ich das mit dem Schadenersatz. JA KLAR Weihnachten hätten GANZ SICHER 50.000 Leute mehr den Brummer gekauft, LOOOOOOL.
Anwälte und Richter werden sich totlachen sobald ein Gutachten über den Receiver vorliegt.
Dann gilt JEDER auf dem Markt als böse vorgerüstet![]()
D-Box 2 Kabel ( SAGEM ) Hauppauge WinTV PVR-350. FLOPPY DTV C/CI.
6x250GB, 4x200GB, 4x160GB. Windows 2000 Advanced Server Edition. GBit LAN.
Server AMD Duron 1800, ASUS Deluxe, Gamer AMD X2 5000+ Black Edition @3200, 4GB Corsair XMS2 DHX, GAINWARD BLISS 8800GT 1024MB Golden Sample, Büro AMD XP2000 Epox 8KtA2+, Schlafzimmer ADM XP 2800+ ASUS A7N8-X, Partykeller AMD Sempron 2800, ASUS Deluxe, Wohnzimmer AMD XP2600+ ASRock, Notebook Gericom PIII 1000. uvm.