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Thema: Premiere erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur / Käufer in Gefahr?

  1. #31
    /\ttil/\
    Gast
    Ich denke auch einmal, dass Vieles nicht so heiss gegessen wird, wie man es kocht!

    Die meisten Leute wissen doch wohl überhaupt nicht, zu welchen Schweinereien ihr Receiver im Zweifelsfalle fähig wäre. Klar, die massiver Reklame mit Schlagworten wie "Supersoftware" hat den Absatz der Emu-fähigen Receiver immens beschleunigt, aber das ist kein Grund den Abnehmer zwangsläufig unter Generalverdacht zu stellen.

    Sonst wäre zu Zeiten der Syster-Verschlüsselung jeder Käufer einer Hauppauge TV Karte bloss wegen des BT 8x8-Chipsatzes verdächtigt worden am PC mittels "MoreTV" Premiere ohne Abonnement am TV zu geniessen, oder schlimmer noch, das entschlüsselte Signal aufzunehmen oder gar auf den Fernseher umzuleiten (des Sehgenusses wegen )...

    Aber was habe ich kleiner, rechtsunwissender Tropf schon zu melden, erst recht, wenn es sich um mein Bauchgefühl handelt?

  2. #32
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    Straftat?

    Ich hab kein Jura studiert, allerdings will mir nicht so recht in den Sinn, inwiefern Schwarzseher eine Straftat begehen die die Staatsanwaltschaft verfolgen müsste, ohne dass explizit Anklage erhoben wird.
    Müsste da nicht ein ähnlicher Sachverhalt greifen wie beim Aushebeln von Kopierschutzmaßnahmen die schon lange als unsicher gelten? AFAIK kann man da nämlich auch nicht mehr für belangt werden, wenn man das ohne jedes technische know how bewerkstelligen kann.

  3. #33
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    Premiere sollte sich anstatt gegen die paar "schwarzen" mal lieber um die zahlenden Kunden oder die es werden wollen kümmern.

    Das Angebot ist eine katastrophe.

    Ich habs jetzt nach 8 jahren gekündigt.

    Jedes Mal wenn die was umstellen bekommt der zahlende Endkunde Störungen. Die black Boys schauen einfach weiter als wenn nichts wäre.

    Selber Schuld.

    Und wenn die glauben das sie mehr Kunden bekommen wenn Premiere mal richtig dicht sein sollte werden die sich wundern.

    Zum Thema:

    Ich finde es lachhaft was die da wieder versuchen. Selbst die zertifizierten Receiver sind ein offenes Buch

    Am geilsten finde ich das mit dem Schadenersatz. JA KLAR Weihnachten hätten GANZ SICHER 50.000 Leute mehr den Brummer gekauft, LOOOOOOL.

    Anwälte und Richter werden sich totlachen sobald ein Gutachten über den Receiver vorliegt.

    Dann gilt JEDER auf dem Markt als böse vorgerüstet
    D-Box 2 Kabel ( SAGEM ) Hauppauge WinTV PVR-350. FLOPPY DTV C/CI.
    6x250GB, 4x200GB, 4x160GB. Windows 2000 Advanced Server Edition. GBit LAN.
    Server AMD Duron 1800, ASUS Deluxe, Gamer AMD X2 5000+ Black Edition @3200, 4GB Corsair XMS2 DHX, GAINWARD BLISS 8800GT 1024MB Golden Sample, Büro AMD XP2000 Epox 8KtA2+, Schlafzimmer ADM XP 2800+ ASUS A7N8-X, Partykeller AMD Sempron 2800, ASUS Deluxe, Wohnzimmer AMD XP2600+ ASRock, Notebook Gericom PIII 1000. uvm.

  4. #34
    uwe763
    Gast
    [QUOTE=Festplatte1977;831467]Premiere sollte sich anstatt gegen die paar "schwarzen" mal lieber um die zahlenden Kunden oder die es werden wollen kümmern.
    Das Angebot ist eine katastrophe.
    Ich habs jetzt nach 8 jahren gekündigt.
    Jedes Mal wenn die was umstellen bekommt der zahlende Endkunde Störungen. Die black Boys schauen einfach weiter als wenn nichts wäre.
    Selber Schuld.
    Und wenn die glauben das sie mehr Kunden bekommen wenn Premiere mal richtig dicht sein sollte werden die sich wundern.
    Zum Thema:
    Ich finde es lachhaft was die da wieder versuchen. Selbst die zertifizierten Receiver sind ein offenes Buch
    Am geilsten finde ich das mit dem Schadenersatz. JA KLAR Weihnachten hätten GANZ SICHER 50.000 Leute mehr den Brummer gekauft, LOOOOOOL.
    Anwälte und Richter werden sich totlachen sobald ein Gutachten über den Receiver vorliegt.
    Dann gilt JEDER auf dem Markt als böse vorgerüstet ]

    wer angst hat ist sensible


    in anbetrag mit humax 5400 zieht prem. immer noch den kürzeren.

    warten wir ab welche hersteller ihre geräte aus den verkehr ziehen müssen bzw sathändlerihre verkauftdaten der receiver und name preissgeben müssen.


    in anbetrag zwischen humax und prem. wurde es 3x versucht.

    aber hier fand man lösungen.



    lassen wir prem. doch ihre arbeitswut

    ein gelassener uwe763 zur sache

    netten gruss

    uwe763

  5. #35
    SMember Avatar von Hawak
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    Ohne in die juristischen Details gehen zu wollen, frage ich mich zunehmend, inwiefern sich Premiere selbst mit diesem Vorgehen strafbar macht.

    Punkt 1: Das (noch) aktuelle VS von Premiere kann eigentlich nicht mehr als 'wirksam' im Sinne des Gesetzes gesehen werden. Damit könnte theoretisch ein Gericht feststellen, dass auch die Umgehung der Verschlüsselung nicht mehr strafrechtlich relevant ist.
    Von daher wäre Premiere meines Erachtens gut beraten, es nicht auf irgendwelche Gerichtsentscheide ankommen zu lassen.

    Punkt 2: Die sich ständig wiederholenden Drohungen auch (und insbesondere) gegen die Käufer stellen nach meinem Empfinden eine klare Nötigung dar.
    Aufgrund pauschalierter Äußerungen 'auch gegen die Käufer straf- und zivilrechtlich vorzugehen', ohne dies konkret zu spezifizieren, werden Käufer gezielt bedrängt und mit im juristischen Sinne 'empfindlichen Übeln' bedroht.

    Wenn man dann noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel in die Waagschale wirft, wird die ganze Geschichte vollkommen absurd.

    Premiere sollte aufpassen, mit solchen Pressemeldungen nicht irgendwann einmal an jemanden zu geraten, der Zeit und Geld genug hat, diesem Laden mal einen vor den Latz zu ballern.

    Es ist für mich eine Sache, sein Rechtsgut zu schützen, eine ganz andere aber, pauschal den Menschen eine Straftat an den Kopf zu werfen.

  6. #36
    Seniormitglied Avatar von TÜR
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    sehr gut gesprochen!!!!!!
    respekt und ich bin voll deiner meinung!
    mfg.
    denn du bist was du isst!

  7. #37
    Mitglied Avatar von Brainstorm
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    Naja , viel Glauben kann man der Geschichte nicht abverlangen.
    Eine Einstweillige Verfügung heisst erstmal garnix.
    Diese muss der Zehnder GmbH zugestellt werden.
    Wenn die da ist kann ( und wird ) die Zehnder GmbH diese Abweisen.
    Als nächstes kommt das OLG zum Zug und da wird die Sache dann , per Gutachten und Sachverständigen , auseinandergenommen.

    Stellt sich hier heraus , und das wird es leider , dass sich die Reciever in einem unpatchbaren Zustand befinden , kriegt PW die ganze Kostenlawine aufs Auge gedrückt und muss mit einer Folgeklage , seitens Zehnder rechnen.

    Vielmehr steckt hinter der Aussage folgendes:

    Wir können unser Softwareupdate auf die neuen Karten nicht fahren solange die Zehnder Reciever Reihe noch im Handel verfügbar ist , da hier eine Lücke
    enthalten ist die unser System in kürzester Zeit wieder aushebeln wird !


    Wobei noch zu betonen wäre , dass die Umstellung , laut internere PW Kreise , auf das 3/4 Quartal verschoben worden ist.

    Woher ich das weiss ??

    Nuja , ich bin halt indirekt davon mitbetroffen.

    Brainstorm

  8. #38
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Deodatus Beitrag anzeigen
    Ich hab kein Jura studiert, allerdings will mir nicht so recht in den Sinn, inwiefern Schwarzseher eine Straftat begehen die die Staatsanwaltschaft verfolgen müsste, ohne dass explizit Anklage erhoben wird.
    Hi Deodatus, die Sache läuft anderes herum, die Staatsanwaltschaft ermittelt zuerst und nur dann wenn die Ermittlungen Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bietet, reicht Sie die Klageschrift beim zuständigen Gericht ein. Anlass i. d. S. ist gegeben, wenn nach eigener Prognose der Staatsanwaltschaft am Ende der Hauptverwandlung zum Antrag auf Verurteilung kommen wird.

    Letzlich gegenüber dem gewöhnlichen Käufer eher eine theoretische Möglichkeit.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
    Voltaire

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht,
    sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
    Seneca

  9. #39
    s_r4711_Member Avatar von r4711
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    Zitat Zitat von Hawak Beitrag anzeigen
    Ohne in die juristischen Details gehen zu wollen, frage ich mich zunehmend, inwiefern sich Premiere selbst mit diesem Vorgehen strafbar macht.
    Off topic an

    Hi Hawak, wäre aber ein spannender neuer Threat

    Off topic aus.
    Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.
    Mark Twain

    Jede Art zu schreiben ist erlaubt, nur nicht die langweilige.
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  10. #40
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    OT an:

    Zitat Zitat von r4711 Beitrag anzeigen
    Off topic an
    Hi Hawak, wäre aber ein spannender neuer Threat
    Off topic aus.

    Jau!!!

    Allerdings würden sich die Brummi-Angestellten,

    die hier und andernorts mitlesen wohl kranklachen.


    OT aus

  11. #41
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    Würd mich nicht wundern, wenn Brummi gezielt zum LG Hamburg gegangen sind. Das LG ist dafür bekannt nicht grad im Sinne des kleinen Mannes oder des Gegners zu entscheiden wenn es im Urheberrecht und dergleichen geht.

  12. #42
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    interessiert doch nicht weiter , solang das Urteil bestand hat. Endverbraucher können nicht belangt werden ( weil uninteressant)
    Ich würd mir eher bei E**Y sorgen machen , weil der debug Modus schon eher einer sogenannten Vorrichtung entspricht.
    Und wenn ich mir so den Weltweiten Zusammenschluß der P*yTV Anbieter so ansehe(gegen Piraten) wird mir himmel angst und bange.


    Worte die einem nichtgefallen ......sollten nicht pers. genommen werden.............ich war heut feiern
    Geändert von Sentner (06.05.08 um 23:45 Uhr) Grund: war heut zum 65 . Geburtstag

  13. #43
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Zitat Zitat von Ratatia Beitrag anzeigen
    ... wie die Zeit so spielt !!!!
    "Angstmachen" gegenüber den "Endverbrauchern" ???? ....das hatten wir doch schon einmal !!! lasst überlegen!!!! ... wann war das?
    Anfang 2006 , nachdem das Zebra das geliebteste Tier aller Brummifan`s wurde? ...und durchgehend 9 Monate bis zur "Ent"bindung in aller Munde war ??? ...und was war da noch ???
    Brummi lässt sich den Namen der Karte urheberrechtlich schützen !!! ... wie hieß die Karte noch genau ??? C e here bero ? ..oder so ähnlich ? .... weiss nicht mehr genau, hieß ja eh seit Geburt Zebra oder Streifentier!!
    Dann wurden laut Gerichtsbeschluss alle (deutschen) Händler dieser ....so schönen weissen Karte "hopps" genommen und mußten Ihre Vertriebswege an die Endkunden darlegen! ....Angst bei den Käufern ...bibber!!!! ????? ......
    ...kennt heute jemanden, der Endkunden die Besuch vor der Staatanwaltschaft erhalten haben ???? .....ich nicht !!!!!!!!! (oder wurden vielleicht nur 10 oder 30 oder 40 dieser Karten in den Umlauf gebracht ??)
    .....wird die Karte heute noch gehandelt und darüber disskutiert ? ... lebt die Karte heute noch immer ??? ....ich behaupte mal "ja !!!"
    .....in Bezug auf das Thema: ...jetzt werden die Käufer der
    Emu-fähigen Geräte in Panik versetzt ...und was passiert letztendlich diesen Käufern ? "nichts"
    ...die Hersteller der Geräte sind die Zieladresse und nicht der Endkunde !!! ....was kann der Kunde dafür, daß er einen preisgünstigen Receiver erwirbt und sich dieser letztendlich als "Zauberreceiver" herausstellt !!!!
    .... der Zauberer selbst, der sich mit dem Innenleben auskennt ...... wenn er denn gewerblich in nicht unerheblichen Maße gezaubert hat und sich das auch noch teuer bezahlen hat lassen sollte da auf der Hut sein....

    ...das passt zu meinem Beitrag wie die Faust auf`s Auge:


    Zitat:

    Illegale Receiver: *******-Sender Premiere schlägt zurück
    Logo: Premiere Auf den Erfolg hat Premiere lange warten müssen. Nachdem immer mehr Bundesbürger dank ausländischer Receiver, die das Hacken der Premiere-Verschlüsselung besonders einfach machte (wir berichteten), zu Schwarzsehern wurden, hat Premiere nun juristisch einen Sieg auf der ganzen Linie eingefahren. Das war sicherlich so geplant, denn wieder einmal wurde für das Grundsatzurteil das berühmt-berüchtigte Landgericht Hamburg bemüht. Wenn es um verbraucherfeindliche Urheberrechtsauslegung geht, ist das Landgericht nach wie vor die erste Adresse in Deutschland. Auch dieses Mal haben die Richter mit ihrem Urteil vollständig im Sinne des Klägers entschieden.

    So ist vom Landgericht in einer Einstweiligen Verfügung nicht einfach nur der weitere Verkauf der Receiver verboten worden, darüber hinaus muss Importeur Zehnder sämtliche Kundendaten an Premiere weitergeben und damit alle Zwischenhändler und Endkunden der Receiver, die irgendwann einmal in den Lagerhallen Zehnders standen.

    Premiere-Vertreter Hans Seger ließ keinen Zweifel daran, dass man alle Händler und Endkunden, derer Adressen man habhaft werde, auf Schadensersatz verklagen wolle. Mit dem Urteil aus Hamburg im Rücken dürfte das kein Problem sein, denn eines Beweises, dass die Receiver tatsächlich zum Schwarzsehen verwendet wurden, bedarf es nicht. Es genügt, dass die Firmware einen sogenannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smart**** vortäuscht und mit entsprechenden Schlüsseln aus dem Internet für den Premiere-Hack verwendet werden kann.

    Nach Unternehmensangaben war der Sieg bitter nötig. Nachdem im Weihnachtsgeschäft 2007 immer mehr der vornehmlich in Asien hergestellten Free-to-Air-Receiver in Deutschland verkauft wurden, brachen die Abonnentenzahlen weg, was bereits zu Sparmaßnahmen bei Premiere geführt habe. Vielleicht kann sich der Sender ja jetzt mit den Schadensersatz-Klagen ein zweites wirtschaftliches Standbein aufbauen. Dafür müsste das Urteil allerdings Bestand haben. Bislang wurden fast alle “scharfen” Rechtsauffassungen des Landgerichts Hamburg von höheren Instanzen wieder zurecht gebogen. Importeur Zehnder ist also gut beraten, in die nächste Instanz zu gehen, bzw. die Einstweilige Verfügung anzufechten.

    Nicht betroffen von dem Urteil sind digitale Receiver, die keine vorgefertigten Emulatoren enthalten, aber deren Firmware modifiziert werden kann, wie bspw. die Receiver des russischen Unternehmens Opticum oder die OpenSource-Kabel- und Satelliten-Receiver Dreambox von Dream Multimedia.

    Um auch diesem Problem Herr zu werden, wird Premiere neben der bestehenden und inzwischen weitgehend wirkungslosen Nagravision-Verschlüsselung "....Anmerkung loll"

    zukünftig eine NDS-Videoguard-Verschlüsselung einsetzen. Bis spätestens September sollen alle Premiere-Receiver entsprechend umgerüstet sein.

    Frühere Verschärfungen der Verschlüsselung mussten allerdings meistens nach kurzer Zeit wieder zurück genommen werden, weil auch zu viele legale premierezertifizierte Geräte nichts mehr empfangen konnten.
    von Holger Blessenohl in TV, Video, HiFi | 06.05.2008
    Quelle


    ......loll!!!
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  14. #44
    Stammuser
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    schaun wir mal , von da ab und 2 Jahre später

  15. #45
    Mod Avatar von crx
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    in anbetracht der vorgehensweise von pw in 2002 / 2003 ....
    ist das hier pille palle !

    damals hatte pw das komplette ebay im griff !

    da hast du nicht eine d box mit linux mehr gefunden !
    geschweige eine fun oder einen progger

    einfach nichts mehr... pw ist damals gegen jeden vk und k rigoros vorgegangen !

    und jetzt ausgerechnet zehnder ...
    http://www.spinnes-board.de/vb/signaturepics/sigpic7291_13.gif

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