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Thema: Premiere erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Receiver-Importeur / Käufer in Gefahr?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Stammuser
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    interessiert doch nicht weiter , solang das Urteil bestand hat. Endverbraucher können nicht belangt werden ( weil uninteressant)
    Ich würd mir eher bei E**Y sorgen machen , weil der debug Modus schon eher einer sogenannten Vorrichtung entspricht.
    Und wenn ich mir so den Weltweiten Zusammenschluß der P*yTV Anbieter so ansehe(gegen Piraten) wird mir himmel angst und bange.


    Worte die einem nichtgefallen ......sollten nicht pers. genommen werden.............ich war heut feiern
    Geändert von Sentner (06.05.08 um 23:45 Uhr) Grund: war heut zum 65 . Geburtstag

  2. #2
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    schaun wir mal , von da ab und 2 Jahre später

  3. #3
    Mod Avatar von crx
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    in anbetracht der vorgehensweise von pw in 2002 / 2003 ....
    ist das hier pille palle !

    damals hatte pw das komplette ebay im griff !

    da hast du nicht eine d box mit linux mehr gefunden !
    geschweige eine fun oder einen progger

    einfach nichts mehr... pw ist damals gegen jeden vk und k rigoros vorgegangen !

    und jetzt ausgerechnet zehnder ...
    http://www.spinnes-board.de/vb/signaturepics/sigpic7291_13.gif

  4. #4
    SMember Avatar von Uljanow
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    Zitat Zitat von stranger1 Beitrag anzeigen
    Was will Premiere ausser Verunsicherung und Panikmache verkaufen ?
    1. ist es kein abschliessendes Urteil, sondern "nur" eine einstweilige Verfügung.
    2. leben wir in einem Rechtsstaat, wo jedem einzelnen bewiesen werden muss, das er vom EMU wusste und es genutzt hat bzw. ohne sonstige Eingriffe hätte nutzen können. Otto-Normal-Verbraucher wird weder das Wissen noch das Know How besitzen eine FTA-Kiste zu patchen.
    Zeh*der wird sich schon gegen die e.V. zu wehren wissen. Bis dahin werden wir mit solchen Propaganda-Meldungen seitens Premiere leben müssen. Das umgehen solcher Meldungen obliegt jedem User selbst. Ich rate zur Gelassenheit, denn Panik und Angst verbreiten, ist das Werkzeug von Premiere.
    stranger1
    Voll unterschreib!!
    Gruß!
    Lebe jeden Tag so als wäre es Dein Letzter!

  5. #5
    Seniormitglied Avatar von PFARRER
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    Wink

    Gegen die bösen Zebra-Käufer wollten die damals ja auch vorgehen und das Huftier rennt immer noch ohne Strafe.

    Ich denke das ist alles Panikmache u. so lange man nicht als Verkäufer von diesen schlimmen Sachen auftritt, kann einem nicht viel passieren.

    Hab mich auch von Rupi kaufen lassen:

    Ab sofort der Pfarrer von Uncle Murdoch...

  6. #6
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    Ich darf allerdings nochmals darauf verweisen,

    daß hier "Großhändler" gemeint sind...

    nicht die kleinen Fischchen!


    Das ganze passt zum berühmten Sommerloch,

    wie Jürgen Drews zum Ballermann.


    Gruß

    Bobby

  7. #7
    Mitglied Avatar von Brainstorm
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    Zitat Zitat von Ratatia Beitrag anzeigen
    ...das passt zu meinem Beitrag wie die Faust auf`s Auge:
    Zitat:
    Illegale Receiver: *******-Sender Premiere schlägt zurück
    Logo: Premiere Auf den Erfolg hat Premiere lange warten müssen. Nachdem immer mehr Bundesbürger dank ausländischer Receiver, die das Hacken der Premiere-Verschlüsselung besonders einfach machte (wir berichteten), zu Schwarzsehern wurden, hat Premiere nun juristisch einen Sieg auf der ganzen Linie eingefahren. Das war sicherlich so geplant, denn wieder einmal wurde für das Grundsatzurteil das berühmt-berüchtigte Landgericht Hamburg bemüht. Wenn es um verbraucherfeindliche Urheberrechtsauslegung geht, ist das Landgericht nach wie vor die erste Adresse in Deutschland. Auch dieses Mal haben die Richter mit ihrem Urteil vollständig im Sinne des Klägers entschieden.
    So ist vom Landgericht in einer Einstweiligen Verfügung nicht einfach nur der weitere Verkauf der Receiver verboten worden, darüber hinaus muss Importeur Zehnder sämtliche Kundendaten an Premiere weitergeben und damit alle Zwischenhändler und Endkunden der Receiver, die irgendwann einmal in den Lagerhallen Zehnders standen.
    Premiere-Vertreter Hans Seger ließ keinen Zweifel daran, dass man alle Händler und Endkunden, derer Adressen man habhaft werde, auf Schadensersatz verklagen wolle. Mit dem Urteil aus Hamburg im Rücken dürfte das kein Problem sein, denn eines Beweises, dass die Receiver tatsächlich zum Schwarzsehen verwendet wurden, bedarf es nicht. Es genügt, dass die Firmware einen sogenannten Emulator enthält, der das Vorhandensein einer Smart**** vortäuscht und mit entsprechenden Schlüsseln aus dem Internet für den Premiere-Hack verwendet werden kann.
    Nach Unternehmensangaben war der Sieg bitter nötig. Nachdem im Weihnachtsgeschäft 2007 immer mehr der vornehmlich in Asien hergestellten Free-to-Air-Receiver in Deutschland verkauft wurden, brachen die Abonnentenzahlen weg, was bereits zu Sparmaßnahmen bei Premiere geführt habe. Vielleicht kann sich der Sender ja jetzt mit den Schadensersatz-Klagen ein zweites wirtschaftliches Standbein aufbauen. Dafür müsste das Urteil allerdings Bestand haben. Bislang wurden fast alle “scharfen” Rechtsauffassungen des Landgerichts Hamburg von höheren Instanzen wieder zurecht gebogen. Importeur Zehnder ist also gut beraten, in die nächste Instanz zu gehen, bzw. die Einstweilige Verfügung anzufechten.
    Nicht betroffen von dem Urteil sind digitale Receiver, die keine vorgefertigten Emulatoren enthalten, aber deren Firmware modifiziert werden kann, wie bspw. die Receiver des russischen Unternehmens Opticum oder die OpenSource-Kabel- und Satelliten-Receiver Dreambox von Dream Multimedia.
    Um auch diesem Problem Herr zu werden, wird Premiere neben der bestehenden und inzwischen weitgehend wirkungslosen Nagravision-Verschlüsselung "....Anmerkung loll"
    zukünftig eine NDS-Videoguard-Verschlüsselung einsetzen. Bis spätestens September sollen alle Premiere-Receiver entsprechend umgerüstet sein.
    Frühere Verschärfungen der Verschlüsselung mussten allerdings meistens nach kurzer Zeit wieder zurück genommen werden, weil auch zu viele legale premierezertifizierte Geräte nichts mehr empfangen konnten.
    von Holger Blessenohl in TV, Video, HiFi | 06.05.2008
    Quelle
    ......loll!!!
    Premiere-Vertreter Hans Seger ließ keinen Zweifel daran, dass man alle Händler und Endkunden, derer Adressen man habhaft werde, auf Schadensersatz verklagen wolle.
    Erinnert mich irgendwie an die Ära Zummwinkel.

    Nicht das hier bald nee DVD ( äh , meinte natürlich nee Blue-Ray Disc ) auf-
    taucht und dort alle Händler mit Namen , Telefonnummern , Nick Namen bei Spinne inkl. Passwort , Fake Email und sonstigen vorlieben zum vorschein kommt.


    Also , alle mal ganz groß jetzt Angst haben und hoffen das keiner dabei ist.

    Brainstorm
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Brainstorm Beitrag anzeigen
    ....Nicht das hier bald nee DVD ( äh , meinte natürlich nee Blue-Ray Disc ) ...
    für 5.000.000€ liefere ich euch alle ans messer.
    aber ich vermute das kann premiere so ad hoc nicht stemmen... ;-)
    --------------------------
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  9. #9
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    Hä? Nirgends auf der Verpackung steht "Enthält Nagra-Emulator"... hallo?? Das wird nich so einfach mit dem Schadenersatz. Ein Messerblock enthält Mordwaffen, eine Kettensäge ist dafür vorbereitet Menschen zu zersägen und ein Auto ist sogar heutzutage dafür ausgestattet einen Menschen zu töten und schützt mich dabei noch... da gibs auch kein Schadenersatz im Vorraus...

    Ma schaun wie das bei den anderen Receivern aussieht... wenn die sowas noch beim Smart MX04 finden, wirds richtig bunt.

  10. #10
    SMember Avatar von Uljanow
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    Mal ne Frage an die Leute, die son Teil haben: ist denn da tatsächlich von Haus aus schon ein EMU drin? Oder musste der, wie die anderen auch erst gepatcht werden?
    Gruß!
    Lebe jeden Tag so als wäre es Dein Letzter!

  11. #11
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    Was kann denn ein Hersteller dafür, dass andere Leude ne neue Software programmiern (Stichpunkt Piraterie-Software).

    Premiere HALLO??? Ihr habt damit angefangen und den heute noch bekanntesten Receiver geschaffen: D-Box II !

  12. #12
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    Genau so ist es Qnkel.


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