Am heutigen 23. April erinnert der "Tag des deutschen Bieres" an das älteste und strengste Lebensmittelgesetz der Welt. Am 23. April 1516 wurde das Deutsche Reinheitsgebot erlassen.
Grund für den Erlass: Mit Beimischung unterschiedlichster Zutaten versuchten damalige Brauer, ihrem Getränk Farbe, Haltbarkeit und berauschende Wirkung zu verleihen. Kräuter, Ruß, Kreidemehl, Stechapfel oder Fliegenpilz wurden verarbeitet.
Dass in Bier nur Wasser, Hopfen und Malz gehören, weiß man seit nunmehr 492 Jahren. Auch wenn das Reinheitsgebot offiziell nicht mehr gilt, auf dem deutschen Mark ist es aktueller denn je.

Quelle:
ddp-direkt.de