
Zitat von
DownInTheDumps
In Deutschland sind Generalstreiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und somit rechtswidrig (Tarifautonomie). Ganz abgesehen davon, dass der Politische Generalstreik nicht ausdrücklich in der Verfassung der BRD verboten ist, sondern in Gerichtsentscheidungen ausgeschlossen wurde. Diese Entscheidungen basieren letztlich auf einem Gutachten (1952) und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955, an denen beide Male Hans Carl Nipperdey zentral beteiligt war.