Zitat Zitat von DownInTheDumps Beitrag anzeigen
In Deutschland sind Generalstreiks, anders als etwa in europäischen Staaten wie Frankreich oder Italien, juristisch nicht vom Streikrecht gedeckt und somit rechtswidrig (Tarifautonomie). Ganz abgesehen davon, dass der Politische Generalstreik nicht ausdrücklich in der Verfassung der BRD verboten ist, sondern in Gerichtsentscheidungen ausgeschlossen wurde. Diese Entscheidungen basieren letztlich auf einem Gutachten (1952) und dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1955, an denen beide Male Hans Carl Nipperdey zentral beteiligt war.
Lange nichts mehr von Dir gelesen

Jemandem das Blut auzusaugen oder die Butter vom Brot zu stehlen ist auch verboten. Trotzdem wird es gemacht!

Also kannste gestrost auf solche schlauschwätzerischen und unsinnigen Richtersprüche sch**ssen, wenn Millionen mitmachen!

Wer hat Angst vor´m schwarzen Mann?

Niemand?

Und wenn er kommt?


Jaaaaa, so geht´s auch unseren Abzockern...

1.000 Prozent!!!