Congstar kündigt Flatrate-Kunden den ganzen Anschluss
Kündigung ohne Vorwarnung und Angabe von Gründen


Die T-Mobile-********-Marke Congstar hat Ende vergangener Woche gehäuft Kunden gekündigt, die Flatrate-Optionen gebucht hatten. Ohne Vorwarnung und ohne Nennung von Gründen wird den betroffenen Congstar-Kunden gleich der gesamte Vertrag gekündigt.
Wie Congstar-Kunden in diversen Internetforen berichten, weisen die Kündigungsschreiben keine Gründe auf. Auf telefonische Nachfrage werden die Kunden nur auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwiesen. Vor der Kündigung gab es offenbar auch keine Vorwarnung des Anbieters. Im Fall der jüngsten Base-Kündigungen hatte die Verbraucher******** Thüringen solche Kündigungen als unberechtigt eingestuft. Allerdings handelt es sich beim Base-Tarif um einen 2-Jahres-Vertrag, der vor Ablauf der Vertragslaufzeit von Seiten des Anbieters gekündigt wurde.

Bei Congstar handelt es sich um ein Prepaid-Angebot ohne Mindestvertragslaufzeit. Sowohl Kunde als auch Anbieter können daher den Vertrag quasi jederzeit kündigen. Kunden können laut Punkt 13.2 der AGB "ohne Einhaltung einer Frist kündigen", während Congstar seinerseits sich eine Frist von "einem Monat" auferlegt. In den aktuellen Fällen wurde die Kündigung am 12. April 2008 ausgesprochen und tritt am 1. Mai 2008 in Kraft.

Die Schilderungen der betroffenen Kunden machen deutlich, dass wohl nur diejenigen eine Kündigung erhalten haben, die eine SMS-Flatrate und/oder eine oder mehrere Sprach-Flatrates gebucht und diese auch entsprechend genutzt haben. In den AGB auf der Congstar-Seite und auch auf der Website des Anbieters finden sich keine Einschränkungen bezüglich der Nutzung der Flatrates, die zu einem Pauschalpreis alle Anrufe oder SMS abdecken.

Bislang hat Congstar auf eine Anfrage von Golem.de nicht reagiert, so dass vollkommen unklar ist, aus welchen Gründen den Kunden gekündigt wurde. Die Betroffenen vermuten, dass Congstar sich daran stört, dass die Flatrates zu intensiv genutzt wurden, obwohl der Charakter einer Flatrate bekanntlich ist, dass sie keine Begrenzung aufweist.

Sollte dies der Fall sein, kann man derzeit vor der Buchung und Nutzung einer Congstar-Flatrate-Option nur abraten, weil man riskiert, dass der gesamte Vertrag gekündigt wird. Auf der Congstar-Webseite werden die Flatrate-Tarife weiterhin entsprechend beworben; Einschränkungen findet man dort nicht. Manche der betroffenen Kunden sind erst vor wenigen Monaten zu Congstar gewechselt, so dass sie erst kürzlich die Aktivierungsgebühr in Höhe von 19,99 Euro bezahlt haben.

Quelle Golem