Die Verbraucher******** Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerden mehrerer Arcor-Kunden zu einer Klage zusammengefasst und Arcor verklagt. Die Kunden hatten von Arcor jeweils Schreiben erhalten, in denen Arcor sie aufforderte, weniger zu telefonieren oder den Tarif zu wechseln.
Die Verbraucher******** hat Klage eingereicht, weil Arcor suggeriere, dass eine Flatrate kein Pauschaltarif sei. Man sei da aber anderer Meinung, so die Juristin Helga Zander-Hayat von der Verbraucher********.
Arcor argumentiert damit, dass es in den AGBs heißt, "dass der Kunde die von Arcor erbrachten Leistungen ausschließlich zur Abdeckung seines privaten Telefonbedarfs nutzt". Man vermute bei den betroffenen Kunden eine gewerbliche Nutzung. Ab wann diese der Fall sei, konnte man aber nicht beantworten.
Quelle:www.faz.net
Danke, und Greetz Larsi