Zitat:
"Schecks sollen nicht als Ersatzwährung neben Bargeld im Geldkreislauf kursieren, aus diesem Grund sieht das Scheckgesetz die sogenannte "Vorlegungsfrist" in Paragraph 29 vor. Nach Ablauf dieser Frist müssen Schecks vom Bezogenen nicht mehr bezahlt werden (können aber natürlich). Im Inland sind dies 8 Tage, die Frist läuft ab dem Ausstellungstag."
Na das ist ja mal ne knappe Frist, aber bisher habe ich immer alle Schecks (natürlich nicht die von cimi) eingelöst bekommen...
Hallo Satin,
gut das du noch die Bundesschätzchen genannt hast.
Weil auch Argentinien hat Staatsanleihen herausgegeben und die sind "nicht ganz sicher".
Gruss Urmel![]()