Unsinn, selbstverständlich musst DU nicht beweisen, dass Du den Brief nicht bekommen hast, sondern KD muss Dir den Zugang des Schreibens beweisen.
Das geht für Normal-sterbliche nur durch ein Einschreiben/Rückschein - persönlich, dass Du unterschrieben hast oder durch ein normales Einschreiben/Rückschein, das von einer regelmäßig zum Empfang Deiner Sendungen legitimierten Person (Ehefrau/Ehemann usw.) unterzeichnet ist.
Zugangsfiktion durch Niederlegung gibt es für die Justiz, nicht für Kabeldeutschland.







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