Anhang 1270 Anhang 1271
Beängstigende Schritte in Richtung polizeilicher Überwachung
"Erstmals ist es nun der Polizei ohne richterlichen Beschluss gestattet den aktuellen Standort von Mobiltelefonen abzufragen, einen IMSI-Catcher einzusetzen und von Netzbetreibern und Internet Serviceanbietern Auskunft über dynamische IP-Adressen zu erzwingen", fasst die Unternehmensberatung IT (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich die jüngsten Beschlüsse zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) zusammen.
Seit Jahresbeginn gelten damit auch neue Bestimmungen des § 53 Abs. 3a und Abs. 3b, mit denen Betreiber von Telekommunikationsleistungen einer weitreichenden Auskunftpflicht unterworfen sind. Die WKO sieht darin weitreichende negative Folgen für die BürgerInnen.
Gutachten
Ein Gutachten, das der Fachverband UBIT in Auftrag gegeben hat, zeige erhebliche rechtliche Probleme dieser neuen Bestimmungen, die bei der Auskunftserteilung zu beachten sind. Betreiber von Telekom Dienstleistungen sind sowohl durch (andere) gesetzliche Bestimmungen als auch aus einem generell verantwortungsbewußten Umgang mit den Daten ihrer Kunden angehalten, sehr sorgsam mit den Daten ihrer Kunden umzugehen.
"Leider neigen die Behörden sowohl auf nationaler Ebene als auch in der EU sehr dazu, neue technische Möglichkeiten extensiv zu nützen, um in bisher streng geschützte private Bereiche einzudringen", heißt es in einer aktuellen Aussendung der WKO.
Quelle: www.derstandard.at
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