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Thema: Auskunftspflicht?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von MalzbierPingi Beitrag anzeigen
    Ich habe Post bekommen und einen Termin: Mikrozensus / Arbeitskräftestichprobe der europäischen Union. Kennt sich jemand aus damit? Muss ich wirklich Auskunft geben? Ich kann unmöglich Auskunft über meine Tätigkeiten geben.
    Wortlaut: Auskunftspflicht ergibt sich aus § 7 MZG 2005 in Verbindung mit § 15 BStatG.
    Was ist das für ein Scheiss?
    wozu gibt es google

    http://www.google.de/search?q=%C2%A7...ient=firefox-a
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  2. #2
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    HIER nachzulesen.


    Oder hier: Mikrozensus


    Wehren kannst Du Dich leider nicht,

    sonst kann ein Zwangsgeld erhoben werden.



    Du mußt allerdings niemanden ins Haus lassen,

    dann darf der Bogen schriftlich ausgefüllt werden

    und Du schreibst einfach irgendeinen Käse rein.


    Bei der Rücksendung einfach auf den Umschlag schreiben:

    Gebühr zahlt Empfänger.



    Ich weiß..., das ist eine Riesen-Sauerei, es ist Spionage in totalitärem Rahmen.....

    aber lieber hat man es mit Tricks hinter sich,

    als von Gerichten abgeschmettert zu werden.

    Gruß

    Bobby
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