Ich habe Post bekommen und einen Termin: Mikrozensus / Arbeitskräftestichprobe der europäischen Union. Kennt sich jemand aus damit? Muss ich wirklich Auskunft geben? Ich kann unmöglich Auskunft über meine Tätigkeiten geben.
Wortlaut: Auskunftspflicht ergibt sich aus § 7 MZG 2005 in Verbindung mit § 15 BStatG.
Was ist das für ein Scheiss?