Zitat Zitat von Hank0508 Beitrag anzeigen
Eben nur bei gewerbsmäßigen Zwecken (siehe Post #32). Das ist ja das wo ich ein Problem mit habe. Dieser Zweck wird ihm schwer nachzuweisen sein, wenn er "nur" Keys online gestellt hat.
Deswegen auch 'Höchststrafe'. Wenn der Kollege an den Sponsoreneinnahmen des Boards beteiligt war, reicht das schon für gewerbsmäßiges Handeln.

Ist halt alles ganz ganz schwierig zu beurteilen, vor Allem wenn man - wie wir - nur einen Bruchteil der Geschichte kennt.

Ein bisschen dusselig war der Kollege ja schon und ich schätze mal, das Strafmaß wird - wenn überhaupt - Rücksicht auf diesen Umstand nehmen.