Dieser "Silencer" hat doch nichts gewerbsmäßig vertrieben, oder?Nach dem Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG) werden Verstöße mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder empfindlichen Geldbußen geahndet.
Verboten und bestraft werden
1.die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
2.der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
3.die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/zk...109000002.html