In der Regel ist es durchaus legitim bei Barzahlung über einen 3-prozentigen Nachlass zu feilschen. Sehr oft besteht diese Möglichkeit auch bei Zahlung "auf Rechnung", es kommt jedoch darauf an, ob der Spielraum in den Bedingungen festgelegt ist.
In Deinem Beispiel dürfte das nicht zulässig sein, aber warte mal auf unseren Boardjuristen r4711, der dürfte diesbezüglich mehr wissen![]()