Hallo der Film ist aus dem Jahr 1994
"Natural Born Killers *Director´s Cut*"
Die Seite heist, ich hoffe ich darf das sagen, Bloodsuckerz.
Kann man ohne in den Knast zu gehen, dort downloaden??
Was meint Ihr!!
Die Gemeinfreiheit tritt bei Werken nach dem UrhG nach 70 Jahren post mortem ein. Bei Filmen sind dies nur 50 Jahre, nach dem Erscheinen des Werkes. Jedoch können weitere Rechte am Film den 70 Jahren entsprechen, post mortem des letzten noch lebenden Urhebers. So z.B. auf die Musik, Charaktere, "Universum" (z.B. wie bei Star Wars oder Star Trek), Drehbuch u.ä., was genau bin ich mir nicht zu 100% sicher, aber es ist auf jeden Fall länger als 10 Jahre.
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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Faulheit kann man beseitigen... suchen hilft klickit
Google Ist Dein Freund
Hallo,
erstmal Danke für eure Antworten.
Muss mich wohl vertan haben
Laut Amazon ist die DVD im Jahr 2002 erschienen.
Der eigentliche Film ist aber aus 1994.
Habe gedacht, dass es ein anderer Film ist.
Downloaden ist billiger und einfacher aber halt verboten.
Mal schaun was ich mache!!
Hi,
Der Film ist nach wie vor urheberrechtlich geschützt.
Ein Herunterladen des Filmes von der o.a. Site ist damit strafbar.
Der Punkt ist, bis heute wurden das reine Downloaden von geschützten Werken (über RS, tralala-Load etc.) sowieso nicht verfolgt, mangels Beweisbarkeit und Nutzen im Vergleich zum Aufwand.
Als Anbieter geschützter Werke - wie eben in P2P-Netzen - sieht das natürlich ganz anders aus.
Also, es ist strafbar (Knast gibt's dafür aber nicht gleich...), wird aber höchstwahrscheinlich nicht verfolgt. Restrisiko bleibt.