Zitat Zitat von rqs Beitrag anzeigen
Hi,
die Rechtslage ist da eindeutig. Wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt - und das in den meisten Fällen so - ist das herunterladen immer strafbar, egal wie alt.
Wie hoch das Risiko ist erwischt zu werden kann dir wohl keiner genau sagen. Mir wäre in dem Fall die Bezugsquelle der Links und Downloads wichtig.
Du könntest ja mal hier schreiben um welchen Film es sich handelt, vielleicht kann ja jemad Auskunft geben.
CU rqs
Das stimmt nicht ganz: Die langste Schutzfrist beträt, sofern man nicht einen Weg findet, sie zu verlängern, 70 Jahr