Zitat Zitat von wegomyway Beitrag anzeigen
per fax ... super ... und wie wird es bestätigt damit man weiß ob dieses fax jemals angekommen ist ?!
nicht mit dem journalausdruck vom sendegerät .... das vergiss einfach mal .... das ist wie mit einer sms ... wer weiß ob die jemals angekommen ist ... auch dort wird nur gezeigt das die sms gesendet wurde .... viel spass mit deinem fax-journal-ausdruck .... da steht im grunde der gleiche blödsinn drin !
schriftlich , einschreiben mit rückschein .... das ganze einmalig !
darin einzugsermächtigung entziehen mit sofortiger wirkung und grundsätzlich jedesmal , sollten die abbuchen , von der bank das geld zurück holen lassen .... 6 wochen zeit hat man dafür .... und wenn die weiter freundlich abbuchen , so nach dem dritten mal , geh zum anwalt und lass den mal einen liebesbrief schreiben ....
Es gibt einige Gerichtsurteile, die eine Faxzustellung als legitim und ausreichend dokumentieren. Die meisten Faxberichte sehen heute wie folgt aus: gesendete Seite verkleinert dargestellt, Datum, Uhrzeit, Übertragungszeit, Gegenstelle und eben den Vermerk OK. Damit wirst Du nie ein Problem vor Gericht bekommen. Ausser!!!! Ausser der Vertragspartner/Vertrag sieht ein Schreiben mit originaler Unterschrift vor z.B. Kündigung des Arbeitsverhältnis.

@Wolverine
wie bereits schon mehrfach erwähnt, Kohle zurückholen lassen, korrekten Betrag überweisen, Einzugsermächtigung entziehen und entspannt bleiben . Ab dem kommenden Monat dann brav einen Dauerauftrag einrichten und wieder entspannen.

Hatte mit den Heini`s vor Jahren einen ähnlich Fall. Ich glaube es gab 2 Telefonate und ein Schreiben, danach war alles beim alten.