Zitat Zitat von timsah Beitrag anzeigen
Hat wer eine Ahnung, wie das Mahngebühr berechnet wird?
Mehr als 5 Euro ist in diesem Fall viel zuviel!
Eigentlich sind schon 5 Euro zu viel.

Mahngebühren sollen den Ausgleich für einen Verzugsschaden darstellen. Von Gerichten werden in der Regel 2,50 Euro für die erste Mahnung als Richtwert angenommen.

Das ist aber keine feste Regel und muß im Streitfall vom Gericht entschieden werden.

Mit den 10 Euro, die Premiere hier fordert, macht sich das Unternehmen jedenfalls selbst keinen Gefallen. Auch der blindeste Richter würde darin eine unzulässige Höhe des Verzugsschadens erkennen und den Jungs auf die Finger klopfen.