Zitat Zitat von Wolverine Beitrag anzeigen
gleich eine Sammelklage anzustrebenn
Hi Wolverine,
da muss ich eine Feinheit anmerken.
Sammelklagen kennt das deutsche Recht nicht, auch wenn sich das gelegentlich in den Sprachgebrauch einschleicht. Regelmäßig sind Massenklagen gemeint (100 Leute reichen Klage ein = 100 Klagen, mögen auch 99 den Prozess ruhend stellen und vereinbaren, dass man das eine Urteil auf man das Ergebnis des einen Prozesses überträgt. Oder eben gleich die Musterklage (A verklagt B, man einigt sich, dass C bis X nicht klagen, sondern sich dem Urteil unterwerfen oder man einigt sich nicht und es dient lediglich der Demonstration für B, wie es ihm ergehen könnte). Sammelklage würde bedeuten, dass die Ansprüche von A und C und D und E in einem Prozess addiert werden und gegen B durchgesetzt werden und dann nach Köpfen verteilt wird, dass machen die Amerikaner, wir nicht.
(So, Vertiefungen wie Verbandsklagen, Streitgenossen und Zessionen erspare ich uns Allen )