Das klingt alles sehr plausibel lieber Stranger. Sehr aufschlussreich und wie immer auf den Punkt gebracht!
Ich resümmiere also:
Ein Logger ist zwar in Hackerkreisen ein beliebtes Mittel zum Zweck, jedoch stellt dessen Handhabung auch nicht nur im Ansatz eine strafbare Handlung dar. Auch wenn der Datenverkehr mitgeloggt wird, so stellt er sich in keinster Weise als unmittelbares Instrument in Sachen "Ausspähung von Daten" dar...
...demgemäss ist also ein "Ausspähen" erst unter dem widerrechtlichen Entschlüsseln der geloggten Daten zu verstehen...
...wobei ja erst der entschlüsselte Keks noch vom Spezialisten gehackt wird...
...ach HALT! Was entschlüsselt wurde sehe ich ja schon in Klarschrift! Wo bleibt denn dann die Daseinsberechtigung des Hackers? Mit passenden 1-Click-Tools kann das ja sogar meine Mutti - und das ohne jegliche Programmiererfahrung
Oh, da kommt mir gerade die zündende Idee:
Der glorreiche Programmierer de oben genannten Proggys befähigt also auch mich dazu, davon auszugehen ein Hacker zu sein...
...das ist ja geradezu cool, bin ich doch selbst kein Progammierer. Diese Arbeit hat man mir ja schon gnädigerweise abgenommen
Was mich darauf schliessen lässt, dass MCRD doch der Guru des Public-Hackings ist und in jedem der heute hellen Köpfe fortbesteht. Wenn auch nicht ganz ohne finanziellen Background...
Als Quint Essenz ziehe ich für mich die Schlussfolgerung, dass ich zwar verbotene Dinge ausübe, man mich jedoch erst dafür verantwortlich macht, wenn ich die eigentlich ausgepähten Daten - die ja bekanntlich erst nach dem Decrypten als ausgespäht gelten - dafür verwende, um sie auf ein weisses Kärtchen zu schreiben...
...das ist ja ein ganz pöhse Falle!
Erinnert mich irgendwie an den illegalen Download von Musik- u. videodateien, der ja erst dann illegal ist, wenn ich ihn dummerweise im Sharing-Ordner zum Upload bereit gestellt habe
Jetzt verstehe ich die Logik, die eröffnet sich freilich erst auf den 2. oder 3. Blick, nachdem man krätig gebechert und eine Nacht drüber nachgedacht hat...
Wenn dem wirlich so ist, dass Logger-Interfaces bereits bei jedem Wohnzimmer-Sat-Verchecker zu kaufen sind, dann weiss ich, warum eBay über schwindende Umsätze klagt!
Hierzu ein kleiner Auszug aus deren AGB zur Thematik "verbotene Artikel":
Oder haben sie in Rechtsfragen etwa die falsche Unternehmensberatung beauftragt? Wir wissen ja alle, eBay hat da so seine eigenen AnsichtenDecodier- / Entschlüsselungswerkzeuge, Entschlüsselungsmaterialien und Cracksoftware
Grundsatz
Es ist verboten, bei eBay Werkzeuge und Materialien anzubieten, die dem unerlaubten Eingriff in gesicherte Bereiche, Betriebsgeheimnisse, verschlüsselte Daten und geschützte Datenverarbeitungsvorgänge dienen. Darunter fallen jegliche Art von Decodier- und Entschlüsselungswerkzeugen, -bauteilen, -materialien, -programmen oder -hilfsmitteln.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Beispiele (Liste nicht abschließend)
Aufsperrwerkzeuge (Lockpicking)
Blocker
Hack- oder Crackhardware
Hack- oder Cracksoftware
Logger
Smart****s
Software zum Entsperren von SIM-Locks
Software zum Kopieren von kopiergeschützten CDs oder DVDs
Mod-Chips
Emulatoren, durch die sich der Erwerb der Original-Hardware eines Herstellers zum Spielen der legalen Version eines Spiels umgehen lässt.Letzten Endes ein Widerspruch zu der Ansicht ein Logger sei ganz harmlos, denn eBay verzichtet auf ziemlich guten Umsatz, nur weil sie diesen Artikel nicht als Verkaufsgegenstand zulassen...
Ich weiss, viele Zeilen - vielleicht um nichts - aber ich hasse es dumm zu sterben, daher auch dieser hoffentlich kurzweilge Beitrag![]()