...Fußballprofis und deren Berater können sich die Hände reiben.
Der Internationale Sportgerichtshof hat Wechsel ins Ausland erleichert.
Nach drei Jahren bei einem Club können Kicker auch ohne Einwilligung
des Arbeitgebers gehen....!
Der Sportgerichtshof hatte die Entschädigungszahlung
des schottischen Profis Andy Webster an seinen früheren Club Heart of Midlothian
wegen Vertragsbruchs um 475.000 auf 150.000 britische Pfund
(rund 200.000 Euro) herabgesetzt.
Webster war unter Berufung auf Artikel 17 der Fifa-Transferordnung
vom schottischen Verein Heart of Midlothian
zum englischen Premier-League-Club Wigan Athletic gewechselt.
Der heute 25-Jährige war der Ansicht,
dass ein Spieler nach drei Jahren bei einem Club seinen
noch laufenden Vertrag zum Saisonende kündigen könne,
um ins Ausland zu wechseln.
Der aufnehmende Club müsse dann lediglich das ausstehende Gehalt
für die Restlaufzeit des Vertrags als Ablösesumme bezahlen.
Die Hearts verlangten aber drei Millionen Euro Ablöse,
das Restgehalt Websters lag aber nur bei 375.000 Euro."
Quelle
Meine Meinung: Absolut richtig!!
Nun muß sich zeigen, wer den Verein auch im Herzen trägt!
Gruß
Bobby