Letzte Themen:

Ersatz für Dreambox HD 8000 » Autor (Quelle): haie » Letzter Beitrag: haie CS und Umstellung auf Glasfaser, was ändert sich? » Autor (Quelle): sekretär » Letzter Beitrag: sekretär Sony Vaio Notebook » Autor (Quelle): efe72 » Letzter Beitrag: efe72 Ruf mich an » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: Duke Ebay Kleinanzeigen » Autor (Quelle): zeus-crew » Letzter Beitrag: Trike HD Plus stellt neuen Empfangsweg vor » Autor (Quelle): Dr.Dream » Letzter Beitrag: rqs Ein Gedicht das (vielleicht) polarisieren wird » Autor (Quelle): Beingodik » Letzter Beitrag: Beingodik Nokia Streaming Box 8000 / 8010 » Autor (Quelle): satron » Letzter Beitrag: satron Fire Stick was geht da ? » Autor (Quelle): crx » Letzter Beitrag: crx 23 Jahre Spinnes-Board » Autor (Quelle): Duke » Letzter Beitrag: DEF
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Ausländer fragte Polizei, ob er seinen Nachbarn verprügeln dürfe

  1. #1
    Angus Young Avatar von lars.berlin
    Registriert seit
    Nov 2005
    Ort
    Berlin
    Alter
    56
    Beiträge
    5.908
    Danke
    3.313
    Erhielt 1.447 Danke für 726 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0

    Exclamation Ausländer fragte Polizei, ob er seinen Nachbarn verprügeln dürfe

    Im südbadischen Schopfheim wurden die Beamten einer Polizeiwache mit einer außergewöhnlichen Frage konfrontiert. Ein Ausländer wollte in Erfahrung bringen, wie es in Deutschland gehandhabt wird, wenn es Streit unter Nachbarn gibt.
    Er wollte wissen, ob er die Angelegenheit selbst regeln dürfe, und beabsichtigte, seinen Nachbarn zu verprügeln. Er wurde von den Polizisten darauf hingewiesen, dass dies eine strafbare Handlung sei, und er es besser bleiben lassen sollte.
    Der Mann war über den polizeilichen Rat nicht besonders erfreut, aber die Antwort schien ihm zu genügen. Nach einem Dankeschön begab der Ratsuchende sich nach Hause, um sich schlafen zu legen.

    Quelle: www.ad-hoc-news.de

    Danke, und Greetz Larsi.
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

  2. #2
    Sinakana
    Gast
    Wohl ÜBERINTEGRIERT, oder?

    Grüße
    Sinakana

  3. #3
    /\ttil/\
    Gast
    Einfach nur geil!

  4. #4
    Stammuser
    Registriert seit
    Jun 2006
    Beiträge
    115
    Danke
    11
    Erhielt 2 Danke für 3 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0
    Ich versteh die Frage (und die Antwort) nicht. In Deutschland ist die Körperverletzung nach § 223 StGB ein Antragsdelikt. Will sagen, wenn der Nachbar "auch so einer" ist, bei dem das üblich ist, also keinen Strafantrag stellt, dann dürfen die sich jeden Abend verprügeln und das völlig legal!

    Ich finde, darüber hätte ihn der Polizist der Vollständigkeit halber informieren müssen!

    Greetz Andygr
    Dreambox 8000 HD mit Newnigma2
    Kathrein UFS 910 (1W) mit AAF TitanNit
    Motorschüssel 1,8 m WISI mit Polarmount, Aktuator u. DiseqC1.2-Positionierer (60°E - 30°W)

  5. #5
    s_r4711_Member Avatar von r4711
    Registriert seit
    Jan 2008
    Beiträge
    213
    Danke
    3
    Erhielt 11 Danke für 6 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von andygr Beitrag anzeigen
    Ich versteh die Frage (und die Antwort) nicht. In Deutschland ist die Körperverletzung nach § 223 StGB ein Antragsdelikt. Will sagen, wenn der Nachbar "auch so einer" ist, bei dem das üblich ist, also keinen Strafantrag stellt, dann dürfen die sich jeden Abend verprügeln und das völlig legal!
    Ich finde, darüber hätte ihn der Polizist der Vollständigkeit halber informieren müssen!
    Greetz Andygr

    Nur bei regelmäßigen Verprügeln bestht die Gefahr, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Sollte die Polizei nicht vergessen

  6. #6
    Stammuser
    Registriert seit
    Jun 2006
    Beiträge
    115
    Danke
    11
    Erhielt 2 Danke für 3 Beiträge
    FAQ Downloads
    1
    Uploads
    0
    ... solange die beiden sich einig sind und kein Unbeteiligter darunter leidet, können die jeden Tag Spaß haben. (bei Boxkämpfen ist das auch nicht anders)
    Das besondere öffentliche Interesse greift erst dann, wenn sich z.B. zu viele Nachbarn darüber totgelacht haben oder die das mitten auf einer Kreuzung veranstalten.

    Wir sollten da wirklich tolerant sein finde ich.

    Edit: @Beule123: Bei uns heiße es eben: "Die Polizei - Dein Freund und Helfer!"

    Greetz Andygr
    Geändert von andygr (24.01.08 um 19:23 Uhr)
    Dreambox 8000 HD mit Newnigma2
    Kathrein UFS 910 (1W) mit AAF TitanNit
    Motorschüssel 1,8 m WISI mit Polarmount, Aktuator u. DiseqC1.2-Positionierer (60°E - 30°W)

  7. #7
    s_r4711_Member Avatar von r4711
    Registriert seit
    Jan 2008
    Beiträge
    213
    Danke
    3
    Erhielt 11 Danke für 6 Beiträge
    FAQ Downloads
    0
    Uploads
    0
    Zitat Zitat von andygr Beitrag anzeigen
    Wir sollten da wirklich tolerant sein finde ich.
    Greetz Andygr


    unbedingt

Ähnliche Themen

  1. Ausländer haben Anspruch auf SAT-TV
    Von Heval im Forum SAT & Kabel news
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 17.01.10, 09:57
  2. Schlechtes über die bösen Nachbarn im Web verbreiten
    Von Sinakana im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 01.07.08, 23:23
  3. Echte Polizei stoppt falsche Polizei
    Von Duke im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 16.11.07, 20:32
  4. TRAUER UM MEINEN NACHBARN UND FREUND !!!
    Von giginodalessio im Forum Klatsch Tratsch + Fun Forum
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 23.02.07, 23:27

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •