Zitat Zitat von andygr Beitrag anzeigen
Ich versteh die Frage (und die Antwort) nicht. In Deutschland ist die Körperverletzung nach § 223 StGB ein Antragsdelikt. Will sagen, wenn der Nachbar "auch so einer" ist, bei dem das üblich ist, also keinen Strafantrag stellt, dann dürfen die sich jeden Abend verprügeln und das völlig legal!
Ich finde, darüber hätte ihn der Polizist der Vollständigkeit halber informieren müssen!
Greetz Andygr

Nur bei regelmäßigen Verprügeln bestht die Gefahr, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Sollte die Polizei nicht vergessen