Ich versteh die Frage (und die Antwort) nicht. In Deutschland ist die Körperverletzung nach § 223 StGB ein Antragsdelikt. Will sagen, wenn der Nachbar "auch so einer" ist, bei dem das üblich ist, also keinen Strafantrag stellt, dann dürfen die sich jeden Abend verprügeln und das völlig legal!
Ich finde, darüber hätte ihn der Polizist der Vollständigkeit halber informieren müssen!
Greetz Andygr