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Thema: Nachzahlung der Heizkosten

  1. #1
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    Nachzahlung der Heizkosten

    Hallo Leute

    Ich habe da mal ein Problem und zwar bin Ich zum 01,01,2006
    in eine neue Wohnung gezogen. So im juni 2006 habe ich eine nachzahlung der Heizkosten bekommen in höhe von 370euro die habe ich natürlich bezahlt
    aber sofort die wohnung gekündigt zum 31,12,2006 da sie viel zu teuer war.
    Wir sind dann auch umgezogen.
    Jetzt nach 11 monaten bekomme ich post von meinem Ehemaliegen Vermieter das ich Ihm noch mal 200 Euro nachzahlen soll .

    jetzt meine frage da ja die anspsrüche des Vermieter sind nach 12 Monaten verjährt .Muß ich die kohle abdrücken ?
    Ab wann zählen diese 12 monate ab dem tag der letzten Nebenkostenabrechnung (In meinem Fall war juni2006) oder ab dem tag der kündig des Mitverhältnises (31,12,2006).
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  2. #2
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von horst23683 Beitrag anzeigen
    oder ab dem tag der kündig des Mitverhältnises (31,12,2006).
    Das ist der Stichtag, wobei der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Fritenverlängerung hat, z.B wenn bei Auszug nicht die neue Adresse mitgeteilt wird und es einer Nachfrage beim LEA bedarf welche schonmal locker 2 Monate dauern kann.


    Kleiner Tip, biete ihm falls es zuviel oder aus Protest Ratenzahlung a 50€ an, dann schmerzt es nicht ganz so schlimm.
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  3. #3
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Das ist der Stichtag, wobei der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Fritenverlängerung hat, z.B wenn bei Auszug nicht die neue Adresse mitgeteilt wird und es einer Nachfrage beim LEA bedarf welche schonmal locker 2 Monate dauern kann.
    Kleiner Tip, biete ihm falls es zuviel oder aus Protest Ratenzahlung a 50€ an, dann schmerzt es nicht ganz so schlimm.

    danke DUKE

    ich werde mir mal das mit denn raten überlegen.
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  4. #4
    Stammuser Avatar von scentless_de
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    Also:
    Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum der letzten Heizkostenabrechnung.
    12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums hast Du Anspruch auf Erstellung einer Abrechnung. Danach verfallen Ansprüche des Vermieters.
    Die später zugesandte Heizkostenabrechnung (nach Auzug) wird dann wohl für den Abrechnungs-Zeitraum bis 31.12.2006 erstellt worden sein. Somit sind noch keine 12 Monate um und der Vermieter hat Anspruch auf eine evtl. Nachzahlung.
    Ich empfehle aber, die Beleg-Kopien anzufordern ! Einspruchsfrist bezüglich dieser Abrechnung ist 12 Monate nach Zustellung der Abrechnung !
    Das Leben wäre viel einfacher, wenn´s nicht so schwer wäre.

  5. #5
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Vielleicht hilft dir das noch weiter
    http://www.finanztip.de/recht/mietre...ng-fristen.htm
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  6. #6
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    Danke meine Herren für die nützlichen tips

    ich werde ihm das mit denn ratenzahlungen vorschlagen .

    Ich bin so arm ich kann vor hunger kaum Brötchen sagen
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