Also:
Entscheidend ist der Abrechnungszeitraum der letzten Heizkostenabrechnung.
12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums hast Du Anspruch auf Erstellung einer Abrechnung. Danach verfallen Ansprüche des Vermieters.
Die später zugesandte Heizkostenabrechnung (nach Auzug) wird dann wohl für den Abrechnungs-Zeitraum bis 31.12.2006 erstellt worden sein. Somit sind noch keine 12 Monate um und der Vermieter hat Anspruch auf eine evtl. Nachzahlung.
Ich empfehle aber, die Beleg-Kopien anzufordern ! Einspruchsfrist bezüglich dieser Abrechnung ist 12 Monate nach Zustellung der Abrechnung !