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Thema: von der polizei "erwischt"

  1. #1
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    von der polizei "erwischt"

    hallo,

    ich hoffe, dass ich hier einigermassen richtig bin. habe keinen besseren platz für meinen beitrag gefunden. wenn es hier falsch wäre, soll bitte ein lieber mod ihn verschieben.
    folgendes ist mir passiert:
    heute ist mir ein streifenwagen nachgefahren, weil ich, der top-terrorist, angeblich nicht angegurtet war. ich habe ihm gesagt, dass ich das wohl war.
    dann wollte er gleich warndreieck und das übliche schickane-zeug sehen, aber da hat er pech gehabt, hatte alles dabei (firmenauto). er hat mir eine verwahrnung mit 30 euronen angeboten, was ich dankend abgelehnt habe. daraufhin hat er mich angezeigt, was ich natürlich nicht unterschrieben habe. (er war echt ein a****loch) jetzt kommt aber das beste. er war alleine, kann eigentlich gar nicht nachweisen, ob ich war oder nicht war. kann er gleichzeitig der "anzeiger" und der zeuge sein?
    kennt sich hier jemand aus mit so drei-sterne-generale aus?

    schönen gruß, dummi

  2. #2
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    nur blöd, dass ich kein verkehrrechtschutz habe (war mir zu teuer). ich weiß nicht, ob ich das wirklich bis zum gericht treiben soll.

  3. #3
    Moderator (Verstorben) Avatar von araneus
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    Aussage gegen Aussage



    I. Vorwort
    II. Herkunft des Irrglauben
    III. Grundsätzliches zum Richter
    IV. Tatsächliche Sachlage
    a) im Strafverfahren
    b) im Zivilverfahren
    V. Unterschiedliche Zeugenqualitäten


    I. Vorwort
    Da können die mir garnichts, weil da steht es Aussage gegen Aussage. So oder so ähnlich hat sicherlich jeder einmal einen Bekannten, Freund, Freund des Bekannten, oder ... erklären gehört, warum er im ihm anhängigen Verfahren ja garnichts zu befürchten hätte. Woher kommt aber diese urban legend? Und ist nicht vielleicht doch ein Fünkchen Wahrheit dran? Dieser Frage wollen wir uns im Folgenden annehmen.

    II. Herkunft des Irrglauben
    Woher die Annahme, ein Richter müsse bei widerstreitenden, gleichermaßen unbelegbaren, Aussagen ein Verfahren einstellen (Strafverfahren) bzw. zwischen beiden Parteien für einen "Gleichstand" sorgen (Zivilverfahren) ist recht eindeutig: Wir lernen es seit unserer Kindheit, dass unsere Eltern i.A. wenn wir uns mit unseren Geschwistern balgen, Probleme haben zu entscheiden wer nun die Wahrheit sagt.
    Diese Grundeinstellung, ein überzeugendes Dementi unsererseits würde die Einlassung des Gegenübers schon entkräften, begleitet uns auch weiter - wann kommt es denn schonmal vor, dass wir an jmd. geraten der mehr tuen kann, als sich beide Seiten anzuhören um festzustellen, dass erschwingliche Lügendetektoren im Hosentaschenformat eine feine Sache wären?
    Kurzum: Wir lernen zu lügen, und sehen, dass eine überzeugend vorgetragene Lüge extrem effektiv sein kann. Und nichts anderes ist die "Aussage gegen Aussage"-Situation: Zwei Schilderungen eines Sachverhaltes - eine davon die Unwahrheit.

    III. Grundsätzliches zum Richter
    Allerdings ist vor Gericht allerdings eine Ausnahmesituation gegeben. Damit ist nicht gemeint, dass Lügen hier nicht nur zu sozialen Sanktionen führen kann, weil es missbilligt ist, sondern hier gehen mit einer Falschaussage, auch wenn diese nicht unter Eid geleistet wird (§153 StGB) empfindliche Strafen einher - selbiges natürlich erst recht für den Meineid (§154 StGB).
    Vorallem befinden wir uns vor Gericht in einer Situation in der jemand eine Legitimation hat sich für eine der präsentierten Versionen zu entscheiden. Er ist dabei unabhängig (Art. 97 I GG) und nur an "Recht und Gesetz gebunden" (Art. 20 III 2. Alt. GG).

    IV. Tatsächliche Sachlage
    Nun ergibt sich daraus, dass wir vor jemandem sitzen der das Recht hat, zu entscheiden wem er was glauben möchte. Dieser Grundsatz der sog. freien Beweiswürdigung zieht sich durch das gesamte Prozessrecht. Allerdings gibt es überall, wo es ein "grundsätzlich" gibt auch das "aber". Dabei handelt es sich i.a.R. um augenfällige Unmöglichkeiten -auch wenn der Richter noch so fest der Überzeugung ist, hier wurde jmd. über 5km Distanz mit einem Blasrohr verletzt, so hat er seine Entscheidung im Einklang mit den entgegenstehenden naturwissenschaftlichen Erkenntnissen zu treffen- oder um verfahrensrechtliche Fragen, die an dieser Stelle unerheblich sein sollen.
    Im Folgenden wollen wir den Standartfall betrachten, zwei widerstreitende Aussagen, die beide eine potentiell korrekte Schilderung eines Sachverhaltes darstellen.

    a) im Strafverfahren

    Im Strafrechtprozessrecht kommt es gemäß §261 StPO nur auf die Überzeugung des Gerichts an. D.h. das Gericht kann aus den Beweisen mögliche Schlüsse ziehen, die aber nicht zwingend sind und es wird nicht von anderen möglichen Schlüssen eingeschränkt. D.h. es ist nicht notwendig, dass sich aus den Beweisen zwingend nur eine Möglichkeit ergiebt (Roxin, Strafverfahrensrecht, § 15 Rn. 13ff). Dieser Grundsatz wird aber insoweit eingeschränkt, als verlangt wird, dass der Urteilsfindungsprozess von anderen Richtern nachvollzogen werden kann (Roxin, Strafverfahrensrecht, § 15 Rn. 13; ähnlich BGH NStZ 8, 33; BGH StrV 82, 256; BGH NStZ 86, 373), und dass eine mindestens hohe objektive Wahrscheinlichkeit der Sachverhaltsannahmen des Gerichts mit der subjektiven Überzeugung einhergeht (Roxin, aaO).
    Quelle: lexexakt.de
    Heißt: Ein Richter kann aus einem Beweis (Aussagen sind sog. Personenbeweise) im Zuge seiner Beweiswürdigung jeden Schluss ziehen der: objektiv hochwahrscheinlich ist und auf keine derart abwegige Art gebildet wurde, dass ein anderer Richter ihn nicht nachvollziehen könnte.
    Sind diese Erfordernisse erfüllt, so ist die Abwägung des Richters statthaft.
    Ist es dem Richter nicht möglich, einen der Beweise als glaubwürdig zu erkennen, so liegt der sog. Fall des non liquet vor, die Streitfrage ist nicht gelöst. Im Strafverfahren ist damit der Verfahrensausgang zu Gunsten des Angeklagten entsprechend des Grundsatzes "in dubio pro reo" verbunden (d.h. Verfahrenseinstellung, Klageabweisung oder Freispruch).

    b) im Zivilverfahren
    Im Zivilverfahren findet sich die Bestimmung zur freien Beweiswürdigung im §286 ZPO:
    (1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

    (2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.
    Mit "in diesem (Zivilprozessordnung, ZPO) Gesetz bezeichneten Fällen" ist z.B. die Urteilskraft von öffentlichen Urkunden gemeint.
    §286 I ZPO bestimmt, dass der Richter, nach Abwägung aller ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Aussagen, einer der Parteien Recht gibt - ihre Behauptung für wahr erkennt.
    Es gilt grundsätzlich, dass der der einen Anspruch geltend machen will das Vorliegen dieses Anspruches zu beweisen hat. Kann derjenige, bei dem die Beweislast liegt (i.a.R. der Kläger), keinen Beweis für die Existenz seines Anspruchs liefern (s.o., non liquet Fall), so verliert er den Prozess (in diesem Punkt).


    Wir können also festhalten, dass eine "Aussage gegen Aussage"-Situation, bei gleichgewichtiger Betrachtung beider/aller Aussagen je nach Verfahrensart verschiedene Auswirkungen haben kann. Es ist weder so, dass beim Vorliegen zweier widersprüchlicher Aussagen ein Remis entstünde, noch so, dass diese Situation keinerlei Auswirkungen hätte. Das wird offenbar aus der lapidaren "Aussage gegen Aussage gibt es nicht"-Antwort, die es regelmäßig zu hören gibt, bisweilen geschlossen.


    V. Unterschiedliche Zeugenqualitäten
    Was in den meisten Fällen mit dem Ausspruch "Aussage gegen Aussage gibt es nicht" gemeint ist, ist der Umstand dass Aussagen nicht gegeneinander "aufgerechnet" werden. Nun kann es jedoch durchaus vorkommen, dass 6 Angeklagte, die gemeinschaftlich ein Verbrechen begingen, eine andere Aussage tätigen als ein einzelner Zeuge. Hier zeigt sich, was "freie Beweiswürdigung" tatsächlich bedeutet:
    Scheint dem Richter die Schilderung eines glaubwürdigen Zeugen schlüssiger als die eines halben Dutzend anderer, so kann er ihr z.N. der anderen Glauben schenken und sein Urteil auf eben dieser Aussage aufbauen.
    Neben der Quantität der -brauchbaren und gleichwertigen- Aussagen ist also vorallem die Qualität ausschlaggebend. Diese wird von div. Faktoren beeinflusst. Weniger glaubwürdig sind aus der Natur der Sache oftmals:
    -Einlassungen des Angeklagten/Betroffenen/Beklagten: Hier besteht ein Interesse eine zum eigenen vorteil gereichende und von der Wahrheit abweichende Aussage zu tätigen - das weiß auch ein Richter. Darüber hinaus ist ein Angeklagter nicht zur Wahrheit verpflichtet.
    -Einlassungen von Freunden oder Angehörigen: Auch hier könnten potentiell Schutzbehauptungen abgegeben werden, so dass die Glaubhaftigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
    -Ein bei der Beobachtung betrunkener Zeuge, bekannte Querulanten, etc. können als Zeugen weniger glaubwürdig sein als Personen mit tadeloser Reputation.
    -Einen Sonderfall stellen dabei nach wie vor Beamte im Staatsdienst dar: Sie sind nicht nur als Zeugen zur Wahrheit verpflichtet, sie würden bei einer Straftat gem. §§153, 154 StGB auch ihren Job aufs Spiel setzen - die Annahme, dass dies nicht vorkommen sollte führt zu einem Glaubwürdigkeits-Bonus.



    Wir sehen also, die Frage danach welche Aussage ein Richter wie schwer gewichtet hängt von dem Aussagenden selbst, der Schlüssigkeit der Aussage sowie dem Grad der Glaubwürdigkeit der widersprüchlichen Aussage ab.
    Sich widersprechende Aussagen können im einen Fall zu einer Verfahrenseinstellung führen - im anderen bewirken sie, allein aus dem Umstand heraus sich gegenüberzustehen, garnichts. Das ist der Regelfall.

  4. #4
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    loool genial gandy
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  5. #5
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  6. #6
    Mod Avatar von crx
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    genial :))))
    wenn ich mal probs habe ... frag ich hier nach :)))
    loool denen hast du es aber gezeigt
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  7. #7
    Moderator (Verstorben) Avatar von araneus
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    Zitat Zitat von dummi Beitrag anzeigen
    ich habe ein berufsrechtschutz, da kann ich bei teuer-hotline alles nachfragen, wie meine chance vor gericht ausschaut. und in der arbeit auch, wir haben so eine richtige rechtsabteilung. wenn die sagen, dass es schlecht ausschaut, kann ich immer noch die 30 + gebühren berappen.

    Sicherlich wird es, egal was Du nachfragst, IMMER schlecht für Dich ausschauen !
    Und zwar aus dem Grunde weil Du in Deiner Verzweiflung , wie Du es ja selbst beschreibst, die Gebühren für die 30+ (was immer das auch sein mag) berappst !
    Sorry hier nochmal der Lachsmilie

    Ich behaupte, dass heutzutage mindestens 80 % aller Gerichtstermine verhindert
    werden könnten, wenn Rechtsanwälte lediglich für den Erfolg
    ihrer Arbeit entlohnt würden !

  8. #8
    Angus Young Avatar von lars.berlin
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    Exclamation

    ......wenn er allein in seiner Bu**entaxe gesessen, kann er es vergessen !!!!!!!!!!


    cu Lars.

  9. #9
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Füll erstmal Bogen der Grünspanboy´s aus, und dann Widerspruch.
    Dauert dann es bischen und die Melden sich, ob dein Widerspruch anerkannt wird oder nicht. Der Gerichtstermin ist recht lustig. Die Strafe wird nicht höher sondern eher eingestellt.
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  10. #10
    /\ttil/\
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Füll erstmal Bogen der Grünspanboy´s aus, und dann Widerspruch.
    Dauert dann es bischen und die Melden sich, ob dein Widerspruch anerkannt wird oder nicht. Der Gerichtstermin ist recht lustig. Die Strafe wird nicht höher sondern eher eingestellt.
    Hmmmm, hast Du diesbezüglich einschlägige Erfahrungen gemacht Duke?

    Irgendwie heisst es doch immer der Ordnungshüter ist Zeuge in personalunion, sein Wort ist Gesetz, blablabla...

    Da stimmt mich Deine Aussage doch nachdenklich! Zukünftig keine Verwarnungsgelder mehr bezahlen? Eingestellt wegen ist nicht, bzw. "Mangel an Beweisen"?

    So in der Richtung habe ich das jetzt verstanden...

  11. #11
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Der letzte der dann endscheidet ist ein Richter der in Eigenverantwortung handelt und nicht ein Beamter mit Katalog und Anweisung.

    Es kommt immer darauf an wie du dich vorn Richter verkaufst und wie überzeugend und glaubhaft du rüber kommst. Auch ruhig widersprechen und Unschuld beteuern, vorallem nicht alles schlucken.

    Von sechs erst einmal verloren.
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  12. #12
    /\ttil/\
    Gast
    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Der letzte der dann endscheidet ist ein Richter der in Eigenverantwortung handelt und nicht ein Beamter mit Katalog und Anweisung.
    Es kommt immer darauf an wie du dich vorn Richter verkaufst und wie überzeugend und glaubhaft du rüber kommst. Auch ruhig widersprechen und Unschuld beteuern, vorallem nicht alles schlucken.
    Von sechs erst einmal verloren.
    Danke für den Tipp!

    Also könnte es sein, dass ich letzten Mittwoch gar nicht auf einem Behindertenparplatz geparkt habe, sondern dort lediglich gehalten habe, weil ich in der Apotheke gegenüber dringend meine Herztropfen kaufen musste?

    Gut, man sollte einfach mal frech sein und es drauf ankommen lassen

  13. #13
    Seniormitglied Avatar von Panther
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    Also da ich Beruflich mit der Polizei zusammenarbeite hab ich mich da mal bei Einem erkundigt,der teilte mir mit ,dass solches bei ihm auch schon öfters vorkam,auch dann vor Gericht ging.Er hatte dann aber immer gewonnen,zuletzt mit der Begründung des Richters "welchen Grund sollte der Polizist haben diese Anzeige sonst zu machen".Bei einer ähnlichen Sache hab ich im Gegensatz zu Duke auch mal verloren.Aber wenn du evtl Rechtschutz hast würd ichs auf jeden Fall mal darauf ankommen lassen.Hoff konnte dir helfen,gruss Panther
    Geändert von Panther (25.10.07 um 08:04 Uhr)

    BAYERN MÜNCHEN "Fussball ist mehr als nur ein Sport. Fussball ist Euphorie, Religion und Droge zugleich."
    und bei

  14. #14
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    Ich habe auch einen für Euch.

    Also, ich komme Ende September aus dem Urlaub (Dänemark, war toll), da liegt ein Strafzettel auf dem Tisch. Ich soll am ..., in Frankfurt 66 Km/h gefahren sein, Bußgeld 35 €, Foto lag bei. Ich überlegte ob ich sofort bezahlen soll. Habe mich dann entschieden am nächsten Tag dort anzurufen, weil die Einspruchfrist schon abgelaufen war. Ich habe dann Abends nochmal das Foto genau angeschaut, wo war ich zu dem Zeitpunkt??. Dabei habe ich festgestellt das ich zum Zeitpunkt auf der Arbeit war, das Foto zeigt ein Auto ohne Dachrailing und ohne Sonnendach. Mein Auto ist ein Kombi (Peugeot) mit Glassonnendach und Dachreling.
    Ich rufe dann also am nächsten Tag dort an und erkläre das mit dem Auto und das ich zu dem Zeitpunk auf Arbeit war. Und was erklärt mir die Tussi, das hat sich erledigt, es war ein Mercedes, eine Verwechslung.
    Na Danke, keine Mitteilung an mich das es sich erledigt hat, hätte ich sofort bezahlt hätte die Stadt 35€ mehr im Stadtsäckel.
    Wulliwurm

  15. #15
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von panther40 Beitrag anzeigen
    Also da ich Beruflich mit der Polizei zusammenarbeite hab ich mich da mal bei Einem erkundigt,der teilte mir mit ,dass solches bei ihm auch schon öfters vorkam,auch dann vor Gericht ging.Er hatte dann aber immer gewonnen,zuletzt mit der Begründung des Richters "welchen Grund sollte der Polizist haben diese Anzeige sonst zu machen".Bei einer ähnlichen Sache hab ich im Gegensatz zu Duke auch mal verloren.Aber wenn du evtl Rechtschutz hast würd ichs auf jeden Fall mal darauf ankommen lassen.Hoff konnte dir helfen,gruss Panther
    Ihr mit eurem RS !
    Der ist völlig unwichtig bei dieser Sache, und wenn du auch noch einen mit SB hat´s ist es eh völliger Schwachsinn diesen zu nutzen.
    Jetzt weisz man auch warum die Beiträge erhöht werden !

    Diese Bagatelle kannst du ohne Anwalt durchziehen.

    Der Richter ist nur die letzte Schiedsstelle zwischen dir und dem Beamten.
    Deswegen wird auf keinem Fall die Strafe oder das Busßgeld erhöht.

    Bringt dem guten Mann wenn du bis zum Richter willst, bei das du Ordnungsgemäsz angeschnallt war´s. Dies schreibe auch im Anhörungsbogen.
    Dem Richter kannst du dann ja vor Gericht noch einen auf reuig machen, erzähl einfach du hast schon zu viele Unfälle gesehen.

    Deine Chance steht 50/50 !!!
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