ein neuer bericht , mit hilfe wie mans umgeht


Wie bereits gemeldet, muss Arcor einer einstweiligen Verfügung des Landsgerichts Frankfurt zufolge den Zugriff auf die Seite von YouPorn sperren. YouPorn bietet ohne Altersprüfung oder Bezahlung pornografische Inhalte an, was den deutschen Jugendschutzgesetzen widerspricht - die Betreiber der Seite sitzen aber allem Anschein nach nicht in Deutschland. Geklagt hatte die deutsche Firma Kirchberg Logistik, die hierzulande den deutschen Gesetzen entsprechend pornografische Webseiten unterhält. Für diese ist eine Altersprüfung zwingend.

In einem ersten Schritt hatte Arcor noch ohne konkreten gerichtlichen Beschluss die IP-Adresse von YouPorn gesperrt - und darüber auch zahlreiche andere Webseiten mit völlig unbedenklichen Inhalten für seine Kunden unzugänglich gemacht. Nach Protesten wurde diese Sperre für kurze Zeit wieder aufgehoben.

Nach dem Erlass einer entsprechenden einstweilige Verfügung muss Arcor nun aber zunächst handeln. Wie der Provider gegenüber Golem.de erklärte, filtert man nun die Auflösung der Adresse von YouPorn über seine eigenen Domain-Name-Server (DNS). Ein Arcor-Sprecher teilte mit, man habe sich für diese "zielgerichtete Lösung" entschieden, um nicht wieder andere Angebote zu sperren. Die gerichtlich geforderte Filterung richtet sich laut Arcor ausdrücklich nur gegen YouPorn.

Dass ein derartiger DNS-Filter aber Arcor-Kunden keineswegs effektiv von frei zugänglicher Pornographie abhält, dürfte auch Arcor klar sein. Schließlich kann jeder Surfer in seinem Betriebssystem oder seinem Router einen anderen DNS eintragen - oder selbst einen DNS-Server aufsetzen.

Damit droht die Angelegenheit nun endgültig zu einem Präzedenzfall für die Anwendung des Telemediengesetzes werden, das in Paragraph 8 einen Provider für die "Durchleitung von Informationen" im Prinzip von der Verantwortung für die Inhalte freispricht, sofern er die Übermittlung nicht veranlasst, die Informationen nicht ausgewählt oder verändert sowie den Empfänger nicht ausgewählt hat. Ein Internet-Nutzer muss die Übertragung von möglicherweise bedenklichem Material also immer selbst veranlasst haben.

Währenddessen weht YouPorn auch von anderer Seite ein steifer Wind ins Gesicht. Einem Bericht von Wired zufolge ist in den USA eine Novelle des Gesetzes "2257" zur Identitäts-Kennzeichnung von Porno-Darstellern zuständigen Gesetzes geplant. Bisher sieht diese Regelung vor, dass Porno-Produzenten die Identität ihrer Darsteller festhalten und auf Anfrage den Behörden zugänglich machen werden. Das Gesetz war mit mehreren Vorläufern aus den 1980er und 1990er Jahren erlassen worden, nachdem aufgeflogen war, dass die Darstellerin Traci Lords zahlreiche Filme in minderjährigem Alter drehte. Sie hatte ihre Aufträge mittels eines gefälschten Führerscheins erhalten.

Portale wie YouPorn bieten jedoch oft Material an, das aus Amateur-Aufnahmen besteht. Wer solche Inhalte anbietet, soll nach den Vorschlägen zur Novelle des 2257-Gesetzes aber stets auch die Daten von allen, auch nicht-kommerziellen Darstellern notieren müssen. In der Praxis würde das bedeuten, dass Dienste wie YouPorn die hochgeladenen Inhalte erst dann freischalten dürften, wenn nachprüfbar Name, Adresse und Geburtsdatum der gezeigten Personen beim Dienste-Anbieter hinterlegt sind. (nie)


Golem.de