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Thema: UFS-910 bei Ebay zum Schnäppchenpreis :-)

  1. #31
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    Hier dem Händler einen Fehler nachzuweisen, das der bereits am ersten Tag bestanden hat, wird ohne Gutachen schon verdammt schwierig.
    Solange nicht offensichtlich ist, dass der Fehler z.B. durch unsachgemäße Behandlung entstanden ist (z.B. eine Beule nach dem Herunterfallen von einem Tisch), ist das in der Praxis kein Problem, da wird in aller Regel getauscht oder repariert, ohne den Anspruch in Frage zu stellen. Zumindest habe ich in meinem Freundes- und Bekannten- und Kollegenkreis noch keinen Fall mitbekommen, wo der Händler innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf auf irgend einen Beweis bestanden hätte. Das wäre auch am Sinn des Gesetzes vorbei, denn die entsprechenden Veränderungen im BGB (im Jahr 2000 oder so) sollen die Position des Verbrauchers stärken - und das ist nur so gegeben.
    Oft ist es so, wenn man bei einem Defekt die Herstellerhotline anruft, das man gleich das Gerät ans Werk oder Servicewerkstatt einschicken kann, ohne nochmals den eigentlichen Händler zu informieren/kontaktieren.
    Das ist sicher auch dann und wann so, aber man kann nicht von vornherein erwarten, dass der Hersteller das in jedem Fall so handhabt - verpflichtet ist er dazu nicht.
    nun für das, was ihr mit dem Kathrein vorhabt ist das Thema Garantie wohl recht kritisch, egal wo gekauft, oder ???
    Das ist eben das Risiko, dass man eingeht. Aber wenn man nicht gerade ein "Montagsgeräte" erwischt, ist m.E. die Gefahr sehr gering, dass man überhaupt in die Verlegenheit kommt, irgendwelche Garantie- o.ä. Ansprüche geltend zu machen.
    Geändert von pekra (26.10.07 um 20:13 Uhr)

  2. #32
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    Stimmt, das schadet sicher nicht, zumal es in diesem Fall recht einfach wieder zurückgesetzt werden kann.

  3. #33
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    Zitat Zitat von pekra Beitrag anzeigen
    da wird in aller Regel getauscht oder repariert, ohne den Anspruch in Frage zu stellen. Zumindest habe ich in meinem Freundes- und Bekannten- und Kollegenkreis noch keinen Fall mitbekommen, wo der Händler innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf auf irgend einen Beweis bestanden hätte.
    Genau das wird der springende Punkt sein, weil auf dem Artikel ja eh zu 99,9 % eine Herstellergarantie drauf ist.
    Dem Händler ist es dann in dem Moment egal, ob nun er es zur Reparatur einschickt oder der Kunde selbst. In beiden Fällen wird der Schaden reguliert.

    Sollte aber auf dem Produkt bereits die Herstellergarantie vor den 24 Monaten abgelaufen sein, dann wird sicherlich vom Händler ein Fackelzug veranstaltet da er sonst auf den Schaden sitzen bleibt, denn dann liegt die Beweislast nach 6 Monaten beim Käufer. Leider ist dies so gesetzlich geregelt.

    Gibt es überhaupt einen Hersteller der gar keine Garantie auf sein Produkt einräumt ?
    Sollten es nur 6 Monate auf das Produkt sein, ist die Gewährleistung wertlos bzw. Augenwischerei. Denn dann kommt leider wieder der Faktor "Beweislast liegt beim Käufer" ins Spiel.


    Auszug Wikipedia:
    Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
    Geändert von dirk01 (26.10.07 um 23:22 Uhr)

  4. #34
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    gug mahl hier - seite 5 - http://www.saturn.de/frontend/showpd...&******_id=312 -
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  5. #35
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    Zitat Zitat von dortmundez Beitrag anzeigen
    Das Angebot ist wirklich gut und Saturn ist wenigstens so
    clever und wirbt nicht mit der (kommenden?) Aufnahmefunktion.
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  6. #36
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    Zitat Zitat von dirk01 Beitrag anzeigen
    Genau das wird der springende Punkt sein, weil auf dem Artikel ja eh zu 99,9 % eine Herstellergarantie drauf ist.
    Dem Händler ist es dann in dem Moment egal, ob nun er es zur Reparatur einschickt oder der Kunde selbst. In beiden Fällen wird der Schaden reguliert.
    Sollte aber auf dem Produkt bereits die Herstellergarantie vor den 24 Monaten abgelaufen sein, dann wird sicherlich vom Händler ein Fackelzug veranstaltet da er sonst auf den Schaden sitzen bleibt, denn dann liegt die Beweislast nach 6 Monaten beim Käufer. Leider ist dies so gesetzlich geregelt.
    Gibt es überhaupt einen Hersteller der gar keine Garantie auf sein Produkt einräumt ?
    Toshiba bietet grundsätzlich nur 24 Monate Gewährleistung an, verzichtet aber auf die Beweisumkehr nach 6 Monaten. steht zumindest so auf deren Internetseite.

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