Ich weiß gar nicht, was ihr habt, dass ihr euch über (für mich) so eine Kleinigkeit aufregt.

Einmal zur Rechtslage: Wir alle (mich eingeschlossen) haben einen Kathrein UFS 910 käuflich erworben. Dieser hat die Eigenschaft, dass er eine Aufnahmefunktion (lt. Bedienungsanleitung) hat. Kathrein hat immer angekündigt, dass die Aufnahmefunktion später implementiert wird. So weit, so gut.
Wenn Kathrein dieses besagte Update mit implementierter Aufnahmefunktion nicht zur Verfügung stellt, verstossen sie eindeutig gegen geltendes Recht, denn darin ist geregelt, dass die zugesicherten Eigenschaften vorhanden sein müssen. Andernfalls hat man ein Rückgaberecht.

Ich hab jetzt keine Lust, jeden einzelnen Paragraphen des BGB herauszusuchen, worin das geregelt ist, aber alle, die nicht so lange auf das Update warten wollen, kann ich dann nur raten, Kathrein schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) aufzufordern, dieses Update bis zu einem bestimmten Termin (z.B. 50. Kalenderwoche) für ihn zur Verfügung zu stellen, da man sonst von seinem gesetzlichen Rückgaberecht Gebrauch machen wird.

Somit kann das jeder selbst für sich entscheiden und muss das hier öffentlich kundtun.

Ich für meinen Teil habe lieber etwas Geduld und hoffe, dass wenn sie das Update öffentlich stellen, dass die Fehler behoben sind.