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Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: Premiere Kündigung !

  1. #1
    Stammuser Avatar von kaks
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    Premiere Kündigung !


    hallo leute !
    Will nach ca 10 jahren Premiere kündigen .Hab auch eine raúsgeschickt an den Verein.Nun habe ich einen arroganten Brief zurück bekommen ,das sie die Kündigung anerkennen, aber erst im Oktober 2008 ,obwohl ich sicher bin das ich mein abo im november begonnen habe , also jetzt rechtzeitig auch gekündigt habe.Naja egal nun meine Frage:Jch will Premiere kündigen weil ich weg ziehe, das hatte ich nicht mit reingeschrieben.Ist das ein sofortiger oder baldiger Kündigungsgrund ?? oder muss ich da auch noch ein Jahr weiter zahlen.

    kaks

  2. #2
    Neuling
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    Hallo kaks,

    ein Umzug ist natürlich kein Grund warum die normale Kündigungsfrist entfallen sollte.
    Warum sollte dies auch der Fall sein???

    Gruss Urmel

  3. #3
    /\ttil/\
    Gast
    @kaks

    Ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung wäre lediglich, wenn Du aus Deutschland weg ziehen würdest. Da kannst Du bekanntlicherweise kein Premiere abonnieren.

    Je nachdem, wie die Sachbearbeitung im Hause Premiere drauf ist, lassen die im Einzelfall mal jemanden heraus, wenn in der neuen Wohnung weder Kabelanschluss vohanden ist, noch die Möglichkeit besteht die Programme per Satellit zu empfangen (Bäume im Weg, falsche Richtung).

    Da müsstest Du jedoch hartnäckig bleiben und bohren...

    Was Deine jetzige Kündigung betrifft, suche Deine alten Unterlagen (am besten den Antrag) heraus, dann weisst Du genau, wann Dein Abo begonnen hat.

  4. #4
    Moderator (Verstorben) Avatar von Ratatia
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    Zitat Zitat von kaks Beitrag anzeigen

    hallo leute !
    Will nach ca 10 jahren Premiere kündigen .Hab auch eine raúsgeschickt an den Verein.Nun habe ich einen arroganten Brief zurück bekommen ,das sie die Kündigung anerkennen, aber erst im Oktober 2008 ,obwohl ich sicher bin das ich mein abo im november begonnen habe , also jetzt rechtzeitig auch gekündigt habe.Naja egal nun meine Frage:Jch will Premiere kündigen weil ich weg ziehe, das hatte ich nicht mit reingeschrieben.Ist das ein sofortiger oder baldiger Kündigungsgrund ?? oder muss ich da auch noch ein Jahr weiter zahlen.
    kaks

    ...bin auch seit 10 Jahren (ca.) Pre-Kunde. Auf der PW hompage kannst Du Deinen persönlichen Vertragsdaten abrufen und Dich erkundigen wie lange das Abbo läuft. Kündigung ist und war immer 6 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. ....besondere Gründe zählen im Vertragswesen nicht .... es sei denn es wird aus Kulanz des Vertragspartners akzeptiert ..... nur halt eben nicht bei PW ..... Pre kennt das Wort Kulanz nicht !

  5. #5
    /\ttil/\
    Gast
    Zitat Zitat von Ratatia Beitrag anzeigen
    ... es sei denn es wird aus Kulanz des Vertragspartners akzeptiert ..... nur halt eben nicht bei PW ..... Pre kennt das Wort Kulanz nicht !
    ...nicht mehr...

    Es war auch schon mal angenehmer mit denen zu verhandeln!

  6. #6
    Neuling
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    Talking

    Hallo Kaks!
    Hast Du es schon mal telefonisch probiert?
    Unter Umständen kommst Du ja an eine nette Telefonistin.
    Und wenn Du ihnen klar machen kannst, dass Du als langjähriger grundsätzlich zufriedener Kunde wegen Umzugs kündigen musst und Dir in der neuen Wohnung erst mal eine Satanlage beschaffen musst, werden Sie Dir evtl. auch entgegenkommen.

    Es ist nie ratsam, gleich mit der Brechstange zu kommen.
    Schmier ihnen halt ein wenig Honig ums Maul....

    G.

  7. #7
    X-Forum
    Gast
    Zitat Zitat von timsah Beitrag anzeigen
    Hallo Salax?
    Ist es egal, wieviel die Preiserhöhung ist?
    Bei mir hat Premiere vor 6 Monate den Preis um 5 Euro erhöht. Begründet haben sie dies, dass 2-3 Türkische Kanale dayu gekommen sind (Premiere Türk XXL)
    Als ich mit Kündigung gedroht habe, weil ich mit der Erhöhung nicht einverstanden war, sagten die mir, dass ich erst ab Vertragsauslauf (insgesamt 2 Jahre) kündigen könnte.
    Haben die mir ein Geschichtl erzählt?
    Ich habe nacher aus einem anderen Grund (kein Sat in der neuen Wohnung) kündigen können.
    Zitat aus der aktuellen PREMIERE AGB !!!
    3.6 Premiere kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beiträge erhöhen, wenn sich die Kosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muss mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung fünf Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementpreises ausmacht. Die Kündigung muss Premiere spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Premiere wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist mit der Ankündigung der Preiserhöhung hinweisen.
    Quelle:
    http://www.redcoon.de/res/File/agb_redcoon.pdf
    Informationen zu eingefügten Links Informationen zu eingefügten Links

       
     

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