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Thema: URTEIL WEGEN ILLEGALER DECODERKARTEN

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    URTEIL WEGEN ILLEGALER DECODERKARTEN

    FERNSEHPIRATERIE: WEITERES URTEIL WEGEN ILLEGALER DECODERKARTEN
    * Verurteilung eines Händlers illegaler Smart****s nach Anzeige
    * Busse von umgerechnet 500 Franken pro illegale Smart****
    * Weitere Klagen hängig
    Im Kanton Aargau ist ein Händler verurteilt worden, der illegale Smart****s zur kostenlosen Nutzung gebührenpflichtiger Satellitenfernsehprogramme verkaufte. Betroffen war in diesem Fall ein privater deutscher *******-Sender. Die Verurteilung geht zurück auf eine Anzeige des Schweizer Anbieters von Sicherheitstechnologien und –lösungen Kudelski sowie eines weiteren Klägers Ende 2005. Das Urteil ist nach Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist von 20 Tagen rechtskräftig geworden.
    Cheseaux, 7. Juni 2007 – Der Kleinhändler wurde für den illegalen Vertrieb und Verkauf von sechs Smart****s zu einer Busse von 3’000 Franken verurteilt. Das Bezirksamt Brugg erliess dieses Urteil gestützt auf Artikel 150bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Gemäss diesem Paragraph sind nicht nur die Produktion, sondern auch die Ein- und Ausfuhr, der Handel sowie die Installation solcher gefälschter Smart****s strafbar und werden mit einer Busse belegt.
    Bereits Ende März waren in einem ersten Prozess im Kanton Zug zwei Geschäftsführer einer Innerschweizer Firma wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt worden. In diesem Fall hatte der zuständige Einzelrichter neben einer Busse auch den Einbezug des widerrechtlich erlangten Vermögensvorteils im Umfang von 20'000 Franken angeordnet. Das Geschäft war hier beträchtlich grösser und der Handel bedeutend professioneller aufgezogen. Die illegalen Smart****s erlaubten, zusammen mit der entsprechenden auf dem Internet erhältlichen Software die kostenlose Nutzung zweier ausländischer *******-Sender.
    „Als Anbieter von Sicherheitstechnologien und -lösungen sind wir erfreut über dieses Urteil. Es ist die klare Botschaft nicht nur an die Händler, sondern auch an allfällige Nutzer, dass Fernsehpiraterie kein Kavaliersdelikt ist“, kommentiert Christophe Nicolas, Sicherheitsverantwortlicher der Nagravision SA, eines Unternehmens der Kudelski Gruppe. Gemäss Nicolas sind noch weitere Klagen der Gruppe hängig. „Wir vertrauen darauf, dass die Schweizer Rechtsprechung die Fernsehpiraterie als illegal betrachtet und entsprechend verurteilt“, führte Nicolas weiter aus.
    Mit 71 Millionen aktiver Karten ist die Kudelski Gruppe weltweit einer der führenden Anbieter sogenannter Smart****s sowie von Sicherheitstechnologien für digitales Fernsehen. Smart****s erlauben zusammen mit dem passenden Decoder den Zugang zu den verschlüsselt übertragenen Fernsehsignalen.
    .
    Quelle:nagra.com
    Weitere Fälle sind hängig:
    Kartenhändler in Zürich und ein Ri****o Händler.
    .
    Dreambox Verkäufer wurden keine Verurteilt!
    mit 4 Verkäufer von Boxen mit EMUSOFT +Keys wurden außergerichtliche vergleiche geschlossen (zb mit K.W.)
    Eine Anzeige gegen einen Dreambox Händler wurde abgewiesen! (leider sind bei uns solche einstelungs-verfügungen nicht öffentlich)
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