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Thema: Frage zu mündlichen Kaufverträgen

  1. #1
    Stammuser Avatar von Carlo75
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    Frage zu mündlichen Kaufverträgen

    Hallo zusammen.

    Ich hatte mich vor ein paar Wochen in einem Möbelhaus für ein paar Gartenmöbel interessiert, nur war mir damals der Preis zu hoch.

    Ich habe damals dem Verkäufer meine Nummer da gelassen, mit der Absprache, dass wenn ein Schlussverkauf (oder ähnliches) stattfindet und er mir Preislich entgegen kommen kann, er mich anruft.

    Am Dienstag dieser Woche ruft er mich dann tatsächlich an (hab schon gar nicht mehr damit gerechnet) und macht mir einen guten Preis für ein Ausstellungsstück.

    Bin dann am selben Nachmittag zusammen mit meiner Frau dorthin um die Ware in Augenschein zu nehmen.
    Die Ware war einwandfrei und wir wurden uns auch beim Preis einig.

    Wir haben eine klare Zusage zum Preis bekommen und wir sagten zu, dass wir die Ware am Samstag (also Heute) abholen, da wir keine passende Transportmöglichkeit hatten. Er hatte uns auch zugesagt das die Ware auf jeden Fall für uns bis dahin Reserviert ist.

    Bevor wir dann heute hinfahren wollte, habe ich ihn nochmal angerufen um sagen das wir jetzt kommen und er die Ware fertig machen kann. Daraufhin sagt er, wir brauchen gar nicht kommen, sein Kollege habe die Gartenmöbel gestern schon verkauft.

    Ich habe dann natürlich Protestiert und mich mit seinem Chef verbinden lassen. Dieser bedauerte den Vorfall, es sei nun aber nun mal so und er könne nichts mehr daran ändern.

    Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass wir einen Mündlichen Vertrag haben und das die Firma diesen gebrochen habe. Daraufhin wurde er extrem unhöflich und meinte bei ihm gelten keine mündlichen Verträge und hat aufgelegt.

    Ich bin nun am überlegen ob ich rechtliche Schritte einleiten soll (Verbraucherschutz, Anwalt, ...), Rechtsschutz ohne Eigenbeteiligung ist vorhanden.
    Der Punkt ist, das der Nachlass den er mir Gewährt hatte sehr hoch war (knapp 70%) und wahrscheinlich hat er einen gefunden, der bereit war mehr zu zahlen und hat mich absichtlich übergangen.
    Meine Frau war bei den Absprachen dabei und kann alles bezeugen.

    Was meint ihr, wie soll ich in der Sache Vorgehen?
    Geändert von Carlo75 (08.09.07 um 18:33 Uhr)

  2. #2
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Vergiss es, lohnt nicht !
    Mach es beim nächstenmal gleich schriftlich oder zahl die Sachen an.
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  3. #3
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    Zitat Zitat von the Duke Beitrag anzeigen
    Vergiss es, lohnt nicht !
    Mach es beim nächstenmal gleich schriftlich oder zahl die Sachen an.
    Würde mich interessieren wieso?

    Bin selber Technischer Betriebswirt (arbeite aber nicht in dem Bereich) und weiß über die Wirksamkeit von mündlichen Verträgen.

    Das ich keine Anzahlung gemacht habe war ein Fehler, ganz klar!
    Da ich aber schon öfters dort etwas gekauft habe, habe ich mir darüber eigentlich keine Gedanken gemacht.

    MfG

    Carlo

  4. #4
    Seniormitglied Avatar von joena00
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    Mündliche Kaufverträge gelten nur bei Vollkaufleuten. Das bist Du nicht und der Verkäufer im Möbelhaus auch nicht. Also abhaken und weiterschauen.

    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null -
    und das nennen sie ihren Standpunkt.

    -Albert Einstein-

  5. #5
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Zitat Zitat von Carlo75 Beitrag anzeigen
    Würde mich interessieren wieso?
    Bin selber Technischer Betriebswirt (arbeite aber nicht in dem Bereich) und weiß über die Wirksamkeit von mündlichen Verträgen.
    Das ich keine Anzahlung gemacht habe war ein Fehler, ganz klar!
    Da ich aber schon öfters dort etwas gekauft habe, habe ich mir darüber eigentlich keine Gedanken gemacht.
    MfG
    Carlo
    Wieso haben dir Auty und Beule soebend geschildert.
    So ist das ebend wenn A-Hörchen nicht weisz was B-Hörchen macht.
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  6. #6
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    wenn du der meinung bist , ein anwalt oder die verbraucher-schützer bringen was,
    dann mach es doch !
    wie duke schon sagte , bringt nichts und kostet unter umständen auch noch geld.
    war eben ein " bedauerliches versehen " und gut !
    welches recht willst du hier einfordern ?
    unbestritten , eine sauerei , aber nicht zu ändern ....
    Auf mein Recht auf Vertragserfüllung, die dazugehörigen BGB § weiß ich jetzt nicht auswendig, müsste ich raussuchen.

    Ihr dürft mich hier auch nicht falsch verstehen, ich suche Rat was ich unternehmen kann. Bin einfach Stinksauer!

    Es gab in der letzten Zeit eine Reihe von (Grundsatz-) Urteilen, die die Rechte der Verbraucher gestärkt haben.

    Mir geht es auch darum, ob jemand ähnliches erlebt hat, wie er vorgegangen ist und was dabei raus kam.

    MfG

    Carlo

  7. #7
    Arschloch der Herzen Avatar von Duke
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    Wir wollen dir auch nix aus oder einreden.

    Das sind nur die Erfahrungen die ich gemacht habe. Bei Aunty der an der Quelle sitz, welcherr dir schon sagt hat keinen Sinn und Beule der auch findet es lohnt nicht.

    Klar bist du angepiszt, das verstehen wir. Haben dir nur aufgezeigen wollen das dein eventuelles Vorhaben keine Erfolgsausichten haben wird.
    Die Möbel sind weg so schwer es dir fällt. Der Sommer geht zu Ende vielleicht findest du wo anders ein besseres Angebot.
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Carlo75 Beitrag anzeigen
    Die Ware war einwandfrei und wir wurden uns auch beim Preis einig.
    Wir haben eine klare Zusage zum Preis bekommen und wir sagten zu, dass wir die Ware am Samstag (also Heute) abholen, da wir keine passende Transportmöglichkeit hatten.
    Er hatte uns auch zugesagt das die Ware auf jeden Fall für uns bis dahin Reserviert ist. ...
    Die gesetzlichen Regelungen betreffend "Kaufvertrag" sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 433 – 453 BGB nachlesbar und allgemein verständlich.
    Das hat mit "Voll"kaufleuten überhaupt gar nichts zu tun.
    Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen, der für beide Seiten bindend ist.
    Das Möbelgeschäft hat den Vertrag einseitig gebrochen und ist deswegen zu Schadensersatz verpflichtet.
    Da Du eine Zeugin hast, hättest Du meines Erachtens auf dem Rechtsweg gute Aussichten.

  9. #9
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von Kuttel_Daddeldu Beitrag anzeigen
    Die gesetzlichen Regelungen betreffend "Kaufvertrag" sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 433 – 453 BGB nachlesbar und allgemein verständlich.
    Das hat mit "Voll"kaufleuten überhaupt gar nichts zu tun.
    Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen, der für beide Seiten bindend ist.
    Das Möbelgeschäft hat den Vertrag einseitig gebrochen und ist deswegen zu Schadensersatz verpflichtet.
    Da Du eine Zeugin hast, hättest Du meines Erachtens auf dem Rechtsweg gute Aussichten.
    Das ist genau das, auf das ich hinaus wollte.
    Ich werde mir am Montag einfach mal einen Termin beim Anwalt machen. Hab `ne Rechtschutz ohne Eigenbeteiligung. Werde es einfach versuchen.

    Danke für Deinen Kommentar,der baut mich richtig auf.
    Irgendwie gibts keinen Danke-Button !?

    Und jetzt geh ich mir erst mal das Quali-Spiel Italien : Frankreich anschauen.

    MfG

    Carlo

  10. #10
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    Zitat Zitat von Carlo75 Beitrag anzeigen
    Das ist genau das, auf das ich hinaus wollte.
    Ich werde mir am Montag einfach mal einen Termin beim Anwalt machen.
    Das ist für einen Anwalt ein ziemlich einfacher Fall, weil klare Umstände vorliegen.

    Hab `ne Rechtschutz ohne Eigenbeteiligung.
    Um so besser. Die deckt das ganz sicher ab.
    Viel Erfolg!

    Danke für Deinen Kommentar,der baut mich richtig auf.
    Gern geschehen. ;)

  11. #11
    Teamplayer-Mod Avatar von six6
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    Was der Anwalt Dir sagen wird, kann ich Dir jetzt schon beantworten:

    Er wird sicherlich der Meinung sein, dass gute Aussichten auf Erfolg bestehen und er das Möbelhaus erst einmal anschreiben wird. Falls sie darauf nicht reagieren, ist Klage geboten.

    (Der Anwalt will ja schließlich Geld verdienen -))

    PS: Ich bin jedoch der gleichen Auffassung wie "Kuttel_Daddeldu". Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist verbindlich, sofern Du Zeugen hast, die das glaubhaft bezeugen können. Man sollte es jedoch immer schriftlich fixieren, um Ärger (wie in Deinem Fall) zu umgehen.
    [CENTER][CENTER]
    Gruß und einen schönen Tag wünscht
    .
    Werder-Fan aus Überzeugung (auch wenn es mal nicht läuft ...)
    Lieber mit Werder absteigen, als Bayern-Fan sein

  12. #12
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von six6 Beitrag anzeigen
    Was der Anwalt Dir sagen wird, kann ich Dir jetzt schon beantworten:
    Er wird sicherlich der Meinung sein, dass gute Aussichten auf Erfolg bestehen und er das Möbelhaus erst einmal anschreiben wird. Falls sie darauf nicht reagieren, ist Klage geboten.
    (Der Anwalt will ja schließlich Geld verdienen -))
    Ich war bei der Kanzlei auch schon wegen anderen Sachen (z.B. Baurecht), die sind da eigentlich recht ehrlich und sagen es auch wenn es sich nicht lohnt.
    Hat mich ehrlich gesagt damals auch gewundert, dachte auch das die bestimmt Geld mitnehmen wollen.
    PS: Ich bin jedoch der gleichen Auffassung wie "Kuttel_Daddeldu". Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist verbindlich, sofern Du Zeugen hast, die das glaubhaft bezeugen können. Man sollte es jedoch immer schriftlich fixieren, um Ärger (wie in Deinem Fall) zu umgehen.
    Da hast Du völlig Recht und es wird mir für die Zukunft auch eine Lehre sein.
    Ich hatte einfach ein gutes Gefühl bei der Sache, wir waren uns ja auch einig und haben es sogar mit Handschlag besiegelt.
    Aber wie gesagt, ab jetzt nur noch schriftliche Reservierung oder gleich `ne Anzahlung!

    Auf jeden Fall ist die riesen Wut die ich gestern im Bauch hatte weg und ich sehe der Sache recht gelassen entgegen.
    Mehr verlieren als sowieso schon kann ich eh nicht.

    MfG

    Carlo

  13. #13
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    da wäre ich mir nicht so sicher !
    notiere dir ab jetzt die zeit und das geld um eventuell an dein " recht " zu kommen .
    stehen hier aufwand und nutzen in einem vernünftigen verhältnis ?
    ...
    Da gebe ich Dir zunächst mal Recht, Beule.

    Aber was soll's? Der Aufwand an Zeit und Geld ist für Carlo75 durchaus überschaubar. Ohne Rechtschutz wäre das sicherlich ein wenig riskant, aber so?

    Der Punkt für mich ist: Carlo75 hat definitiv einen Vertrag mit dem Möbelhaus geschlossen, der zwar mündlich formuliert wurde, aber trotzdem genauso gültig und wirksam ist, wie ein schriftlicher Vertrag. Insbesondere, wenn er bezeugt werden kann.

    Aus so einer Geschichte darf sich ein Händler nicht einfach 'ausklinken'. Das gleiche Möbelhaus würde umgekehrt eine Armada von Rechtsverdrehern in Gang setzen, um dem Kunden die Taler aus der Tasche zu ziehen.

    Wahrscheinlich wird der Händler irgendwelche Argumente aus dem Ärmel schütteln, die den Vertrag nichtig machen sollen. Damit hat aber der Händler den Aufwand und die Mittel aufzubringen, dieses darzulegen.

    Ich finde auch, man sollte nicht für jeden Kleinkram gleich zum Anwalt rennen und Rabatz machen, andererseits lassen wir uns aber insgesamt viel zu viel gefallen und nehmen immer alles hin. Dem ein oder anderen Unternehmen würde es ganz gut tun, ab und zu mal daran erinnert zu werden, dass Kunden keine Lemminge sind.

  14. #14
    Stammuser
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    da wäre ich mir nicht so sicher !
    notiere dir ab jetzt die zeit und das geld um eventuell an dein " recht " zu kommen .
    stehen hier aufwand und nutzen in einem vernünftigen verhältnis ?
    sicher nicht !
    noch einmal , deinen ärger kann hier jeder verstehen , aber in diesem fall
    auf " erfolgsaussichten hoffen , nicht wirklich .
    noch was , " dein " anwalt will wirklich nur dein bestes......
    Ich kenn die Argumente, aber meine Freizeit bekomm ich so oder so nicht bezahlt...

    Die Gartenmöbel hätten ursprünglich einmal knapp 1260€ kosten sollen und wurden mir schließlich für 400€ angeboten (man beachte mal die Gewinnspanne, bei 400€ macht er bestimmt auch keinen Verlust).
    Wir sprechen hier also nicht nur von ein paar Euro...

    Wenn es hier um 50€ oder 100€ gehen würde hätte ich es wahrscheinlich schon lange abgeschrieben.
    Aber es geht ja nicht allein ums Geld sondern auch ums Prinzip. Ich kann so ein Verhalten einfach nicht akzeptieren.

    MfG

    Carlo

  15. #15
    SMember Avatar von Hawak
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    Zitat Zitat von BEULE123 Beitrag anzeigen
    hier steht aber nicht zur debatte, hat carlo recht oder nicht !
    sicher ist er 100 % tig im recht , aber wird auf grund der gegebenheiten
    ausser kosten und graue haare nichts gewinnen können !
    Aber wieso denn? Er hat eine RV und einmal in die Kanzlei zu marschieren ist auch nicht die Welt. Man kann sich doch wenigstens mal eine sachkundige Meinung einholen. Kosten = 0, Zeit = 1 - 2 Stunden.

    Es verlangt ja niemand von Carlo, ein Verfahren über 3 Instanzen mit allem Pipapo durchzuziehen. Vielleicht kommt nach dem ersten Brief der Kanzlei an das Möbelhaus schon Bewegung in die Sache.

    Ich bleibe dabei: Ob dabei was rauskommt oder nicht, ist eher zweitrangig. Man sollte sich einfach nicht ständig vera*schen lassen.

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