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Thema: Frage zu mündlichen Kaufverträgen

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  1. #1
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von cim Beitrag anzeigen
    Ich denke eher, die werden Carlo ein Gutschein schicken,(vorschlagen)
    als wieder Gutmachung....
    gruss
    cim
    Sowas in der Richtung glaub ich ehrlich gesagt auch, aber den können sie sich gepflegt in den *Zensiert* schieben.

    Mal ehrlich, wir reden hier von einem Mehrwert von über 800 €, da gibt man sich doch nicht mit einem läppischen, ich sag mal 50 €, Gutschein ab.

    MfG

    Carlo

  2. #2
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    Zitat Zitat von Carlo75 Beitrag anzeigen
    wir reden hier von einem Mehrwert von über 800 €,
    da gibt man sich doch nicht mit einem läppischen, ich sag mal 50 €, Gutschein ab.
    Richtig.
    Gerichtlich könntest Du meines Wissens von rund 2/3 Deiner Forderung als "Vergleich" ausgehen, wenn die Begründung für die Forderung halbwegs einleuchtend dargelegt ist.

    Also hart bleiben!
    Geändert von Kuttel_Daddeldu (22.09.07 um 11:54 Uhr)

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