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Thema: Frage zu mündlichen Kaufverträgen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Avatar von Carlo75
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    Zitat Zitat von mike101 Beitrag anzeigen
    Kann auch verstehen, dass Du sauer bist,
    mich wundert indes doch die Hartnäckigkeit, mit der Du dem nutzlosen Ärger hinterherläufst.
    Die Hartnäckigkeit kommt ganz einfach daher, dass ich mich nicht verarschen lassen! Und was nutzlos ist und was nicht entscheide andere, aber nicht Du...
    Ich habe nichts zu verlieren, ich kann nur dazu gewinnen.
    Zitat Zitat von Kuttel_Daddeldu Beitrag anzeigen
    Genau das, was Du nun erfahren hast, hatte ich Dir vorher schon geschrieben.
    Nun geh mal IN DIE VOLLEN, Du hast gute Aussichten, wenigstens Schadensersatz zu bekommen für das Dir entgangene Schnäppchen.
    Ja wie gesagt, der Händler wird nun erst einmal mit der Aufforderung angeschrieben, die Ware zu übergeben.
    Kann oder will er dies nicht, werden wir den nächsten schritt tun und Klage einreichen.
    Das kann sich ziehen, ganz klar...aber bis zum nächsten Sommer ist es noch eine Weile und der jetzige ist schon lang vorbei.

    MfG

    Carlo

  2. #2
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    Zitat Zitat von Carlo75 Beitrag anzeigen
    der Händler wird nun erst einmal mit der Aufforderung angeschrieben, die Ware zu übergeben.
    Kann oder will er dies nicht, werden wir den nächsten schritt tun und Klage einreichen.
    Ich habe selbigen Vorgang mit einer gekauften Pelzjacke für meine Frau erlebt.
    Gekauft mit fester Preisabsprache (war ein Supersommerchnäppchenpreis) plus Terminzusage betreffend Abholung+Barzahlung.
    Arbeitskollege war Zeuge, hatte mich mit seinem Pkw gefahren, weil damals mein Pkw in der Werkstatt war - und war die ganze Zeit dabei.
    Plötzlich war beim Abholungstermin die Pelzjacke weg - weil schon "verkauft".
    Mein Rechtsschutz (Rechtsschutz Union) hat sofort Deckungszusage gegeben.
    Lief prima, habe 300 Euro Schadensersatz bekommen, das war der zugesagte Preisnachlass.

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